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Autodiebstahl und Versicherung – Gut zu wissen !

Autodiebstahl und Versicherung - Wie richtig absichern? Welche Versicherung zahlt?

© fotomek – Fotolia.com

Wenn das Auto geklaut wird, steht man nicht nur von jetzt auf gleich ohne fahrbaren Untersatz da, sondern muss sich auch damit beschäftigen, wie man das Fahrzeug wieder bekommt bzw. den Schaden ersetzt bekommt.

Im Blog auf autoversicherungvergleich.info haben wir uns mit verschiedenen Fragen rund um das Thema Autodiebstahl und Versicherung befasst und Ihnen alle wichtigen Infos dazu in diesem Artikel zusammengestellt.


Inhaltsverzeichnis

    1. Welche Versicherung zahlt bei Autodiebstahl?
    2. Was wird bei Autodiebstahl durch die Versicherung ersetzt?
      – Wofür zahlt die Versicherung?
    3. Autodiebstahl – Wie schnell wird der Schaden reguliert?
    4. Wie sollte man sich bei einem Autodiebstahl verhalten?
    5. Autodiebstahl: Was ist, wenn die Papiere im Auto liegen?

Welche Versicherung zahlt bei Autodiebstahl?

Die Absicherung gegen Autodiebstahl gehört zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug. Da die Leistungen der Teilkasko auch in der Vollkaskoversicherung enthalten sind, verfügt jeder, der eine Kaskoversicherung für das Auto abgeschlossen hat, über einen entsprechenden Schutz bei Autodiebstahl.

Autodiebstahl wird durch die Teilkasko (Vollkasko) gedeckt.

Hat der Dieb sein Werk nicht vollendet, weil er z.B. von Passanten oder auch vom Fahrzeugeigentümer gestört wurde, handelt es sich um einen versuchten Diebstahl. Schäden an Auto, die auf einen versuchten Diebstahl zurückzuführen sind, werden ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung reguliert.

Die Kaskoversicherung zahlt nur bei einem Autodiebstahl, wenn kein fahrlässiges Handeln vorliegt. Sollte das Auto z.B. nicht abgeschlossen gewesen sein, zahlt die Versicherung nicht.

Wenn man sein Auto verkaufen möchte, erfolgt dieses oft auch von privat an privat. Überlässt man einem potentiellen Käufer den Wagen für eine Probefahrt und macht sich dieser dabei mit dem Fahrzeug aus dem Staub, wird dieses rechtlich als Unterschlagung bewertet. In der Regel kommt die Kaskoversicherung in einem solchen Fall nicht für den Schaden auf.

Wer nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, ist für den Fall eines Autodiebstahls nicht versichert und muss dementsprechend selbst für den Schaden aufkommen.

Was wird bei Autodiebstahl durch die Versicherung ersetzt? – Wofür zahlt die Versicherung?

Die Versicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder den Zeitwert des gestohlenen Fahrzeugs. Für die Ermittlung dieses Wertes wird in der Regel ein Sachverständiger beauftragt.

Wenn man sich ein neues Auto gekauft hat, kann man dieses auch zum Neuwert versichern. Zumindest für das erste Jahr sollte man sich überlegen, ob man eine Neuwert-Versicherung abschließt. Wird das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit gestohlen, setzt die Versicherung keinen Wertverlust an und erstattet den Kaufpreis vollständig.

Eine ggf. vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung wird von der Versicherung bei der Erstattung im Falle eines Autodiebstahls in Abzug gebracht.

Durch die Kaskoversicherung des Autos sind nur die festen Bestandteile versichert. – Alle “losen” Gegenstände im Fahrzeug sind dementsprechend nicht versichert. Wurde also zusammen mit dem Auto ein mobiles Navigationsgerät, ein Smartphone, ein Notebook oder gar die Geldbörse entwendet, weil diese Sache im Auto aufbewahrt wurde, kommt die Versicherung für diesen zusätzlichen Schaden nicht auf.

Wurde das Fahrzeug vor dem Diebstahl durch neue Teile wie z.B. Alufelgen oder Sportsitze “aufgewertet”, müssen Sie dieses als Fahrzeughalter nachweisen. Meist ist hierfür die Vorlage einer entsprechenden Rechnung über die Kfz-Teile sowie den Einbau in das Fahrzeug (sofern in einer Werkstatt erfolgt) ausreichend. – Idealerweise haben Sie Ihren Autoversicherer bereits vor dem Diebstahl über die neue Ausstattung Ihres Autos informiert. In diesem Fall ist normal kein weiterer Nachweis erforderlich.

Wer eine größere Summe in die Ausstattung seines Fahrzeuges investiert und z.B. einen neuen Satz hochwertiger Felgen anschafft, sollte seinen Kfz-Versicherer direkt darüber informieren.

Autodiebstahl – Wie schnell wird der Schaden reguliert?

Der Gesetzgeber gibt der Versicherungsgesellschaft eine Frist von einem Monat zur Schadensregulierung. Während dieses Zeitraums kann der Kfz-Versicherer den Fall prüfen. Wenn die Prüfung abschlossen ist, wird der Schaden reguliert.

Wenn die Autoversicherung bei einem Fahrzeugdiebstahl den Schaden reguliert hat, geht der gestohlene Wagen übrigens in den Besitz der Versicherung über, falls es zu einem späteren Zeitpunkt wieder auftaucht.

Sollte das Auto vor der Regulierung des Schadens wieder auftauchen, ersetzt die Versicherung den entstandenen Schaden, wenn bspw. Reparaturen notwendig sind. Fallen die geschätzten Reparaturkosten für das Fahrzeug höher als der aktuelle Wiederbeschaffungswert aus, ersetzt der Versicherer in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Wenn das “alte” Auto noch einen Restwert hat, wird dieser allerdings vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Der Kfz-Versicherer kommt übrigens bei einem Autodiebstahl normal nicht für die Kosten auf, die Ihnen z.B. entstehen, wenn Sie sich einen Leihwagen nehmen müssen.

Wie sollte man sich bei einem Autodiebstahl verhalten?

Ist das Auto plötzlich weg und damit die Wahrscheinlichkeit für einen Diebstahl des Fahrzeugs hoch, gehen Sie – wie folgt – vor:

  1. Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgeben
  2. Auto bei der Zulassungsstelle abmelden
  3. Diebstahl an die Versicherung melden
  4. Leasinggeber oder finanzierendes Kreditinstitut informieren

Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgeben

Melden Sie sich umgehend bei der Polizei, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Auto möglicherweise gestohlen wurde. Dort kann direkt festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um einen Diebstahl handelt oder im Falle eines im öffentlichen Raum angestellten Fahrzeugs lediglich um ein (von der Polizei oder vom Ordnungsamt) abgeschlepptes oder sichergestelltes Auto.

Wenn ein Autodiebstahl vorliegt, geben Sie eine Diebstahlanzeige auf. Diese erfolgt schriftlich bei der Polizei. Folgende Dokumente müssen Sie dazu mit auf die Wache bringen:

Der Beamte, der Ihre Diebstahlsanzeige aufnimmt, entnimmt den Fahrzeugdokumenten alle für eine Fahndung nach dem Auto relevanten Daten wie Schlüsselnummern.

Zusätzlich werden Ihnen höchstwahrscheinlich einige Fragen gestellt:

  • Wo wurde das Fahrzeug genau geparkt?
  • Wann wurde das Auto dort abgestellt?
  • Wann wurde der Diebstahl des Autos festgestellt?
  • Gab es irgendwelche Besonderheiten oder Auffälligkeiten im Bereich des Abstellortes?

Achten Sie bei der Beantwortung der Fragen darauf, dass Sie alles wahrheitsgemäß beantworten. Dieses gilt auch für ggf. weitere Fragen nach dem aktuellen Kilometerstand des Autos oder der Fahrzeugausstattung. – Falsche Angaben bei der Polizei können später zu Problemen mit der Versicherung führen.

Sie sollten sich die Diebstahlsanzeige von der Polizei schriftlich bestätigen lassen und ein Protokoll mitnehmen.

Auto bei der Zulassungsstelle abmelden

Nachdem Sie bei der Polizei Diebstahlsanzeige erstattet haben, müssen Sie auch die Zulassungsstelle über den Diebstahl informieren bzw. das gestohlene Fahrzeug stilllegen lassen.

Für die Stilllegung Ihres Autos im Falle eines Diebstahls müssen Sie folgende Dokumente mit zur Zulassungsstelle nehmen:

  • Diebstahlsanzeige der Polizei (Kopie der Anzeige)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

Die Zulassungsstelle behält die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein. Hierüber erhalten Sie einen schriftlichen Beleg. Zusätzlich wird Ihnen eine Stilllegungsbescheinigung bzw. Abmeldebescheinigung ausgehändigt.

Papiere im gestohlen Auto aufbewahrt? -> Hier finden Sie weitere Informationen darüber.

Diebstahl an die Versicherung melden

Informieren Sie Ihre Autoversicherung über den Diebstahl Ihres Fahrzeugs. Melden Sie den Schaden ggf. vorab per Telefon und anschließend schriftlich. Lassen Sie sich hierfür nicht viel Zeit – mehr als eine Woche sollten zwischen Fahrzeugdiebstahl und Schadensmeldung bei der Versicherung nicht liegen. Folgende Dokumente sollten Sie bei der schriftlichen Diebstahl Schadensmeldung mit an die Versicherungsgesellschaft schicken:

  • Diebstahlsanzeige der Polizei (Kopie der Anzeige)
  • Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle
  • Beleg der Zulassungsstelle über den Einzug der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • Sämtliche vorhandenen Schlüssel für das gestohlene Fahrzeug

Auch der Autoversicherer wird weitere Informationen zum Fahrzeug und zum Tathergang bzw. zu den Umständen der Tat von Ihnen haben wollen. Beantworten Sie die Fragen der Kfz-Versicherung wahrheitsgemäß und achten Sie darauf, dass es nicht zu Widersprüchen zwischen Ihrer Aussage bei der Polizei und Ihren Angaben beim Versicherer kommt. – Ist Ihnen z.B. der genaue Kilometerstand Ihres Fahrzeuges nicht bekannt, geben Sie an, dass Sie die genaue Zahl nicht kennen und lediglich eine Schätzung abgeben.

Widersprüchliche Angaben können dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft die Schadensregulierung bzw. Zahlung verweigert. Im Extremfall kann es zudem dazu kommen, dass der Kfz-Versicherer Strafanzeige wegen Versicherungsbetrugs stellt – selbst, wenn nur versehentlich falsch Auskunft erteilt wurde.

Leasinggeber oder finanzierendes Kreditinstitut informieren

Wurde das gestohlene Auto geleast oder finanziert, muss auch der Leasinggeber bzw. die finanzierende Bank über den Fahrzeugdiebstahl informiert werden. Auch hier ist es empfehlenswert eine Kopie der Diebstahlsanzeige einzureichen.

Autodiebstahl: Was ist, wenn die Papiere im Auto liegen?

In Deutschland gibt es eine Mitführungspflicht für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Im Falle einer Polizeikontrolle fragen die Beamten neben dem Führerschein auch nach den Fahrzeugpapieren. Kann man dann die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorlegen, wird hierfür normalerweise ein Verwarngeld von 10,- € fällig.

Viele Autofahrer lassen die Zulassungsbescheinigung Teil I – insbesondere bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden – wegen der genannten Mitführungspflicht und dem drohenden Verwarngeld gleich ganz im Fahrzeug. Kommt es zu einem Diebstahl des Autos, erleichtert dieses Vorgehen den Langfingern ihren “Job” ungemein. Mit der Original-Zulassungsbescheinigung haben die Autodiebe eine “offizielle” Legitimierung zum Führen des Kfz, wenn sie in eine polizeiliche Kontrolle geraten. So ist es in der Regel auch relativ leicht, das Auto über die Grenze ins Ausland zu schaffen.

Wenn sich die Zulassungsbescheinigung Teil I im Auto befunden hat, kann es unter Umständen passieren, dass die Versicherung die Schadensregulierung verweigert und nicht für die Kosten aufkommt. Hierzu gibt es verschieden lautende Gerichtsurteile, wobei teilweise ein Unterschied darin gemacht wird, wo die Fahrzeugpapiere im Auto lagen. Bei einer offensichtlichen Platzierung z.B. auf dem Armaturenbrett oder Beifahrersitz, ist von grober Fahrlässigkeit des Fahrzeugbesitzers auszugehen und die Versicherung hat gute Chancen, dass sie nicht für den Schaden haften muss. Lag die Zulassungsbescheinigung Teil I allerdings “unsichtbar” z.B. im Handschuhfach, muss die Versicherung meist trotzdem für den Schaden eintreten. Hierbei wird mitunter auch noch ein Unterschied zwischen einer vorübergehenden Aufbewahrung oder einer dauerhaften Aufbewahrung vorgenommen, wobei das dauerhafte Lagern der Fahrzeugpapiere im Handschuhfach wiederum als Fahrlässigkeit bewertet wird.

Bewahren Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nie im Fahrzeug auf.