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Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung ist eine Zusatzpolice, die die KFZ-Haftpflicht-Versicherung ergänzt und im Gegensatz dazu “freiwillig” bzw. auf eigenen Wunsch abgeschlossen wird. Sie soll Lücken bei unfallbedingten Personenschäden der KFZ-Haftpflicht schließen bzw. für einen Ausgleich sorgen, wenn eine Nichtdeckung beim Verursacher des Unfalls gegeben ist.

Was deckt die Insassenunfallversicherung ab?

Wie sich von der Bezeichnung herleiten lässt, tritt die Insassenunfallversicherung im Falle von durch einen Unfall verursachten, (bleibenden) Personenschäden der Fahrzeuginsassen ein. Je nach Police können auch Todesfallleistungen (bei Unfalltod) erfolgen.

Der Unfallverursacher ist für das Greifen der Insassenunfallversicherung unerheblich.

Unfall ist im Zusammenhang mit der Insassenunfallversicherung nicht nur als Verkehrsunfall zu verstehen. Es ist vielmehr so, dass die Versicherung nicht nur die Personenschäden abdeckt, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges stehen, sondern darüber hinaus generell alle Unfälle, die sich z.B. beim Be- und Entladen, bei der Reinigung oder beim Einsteigen und Verlassen des Fahrzeuges ereignen können.

Grundsätzlich sind über die Insassenunfallversicherung alle Insassen des Fahrzeuges einschließlich des Fahrzeugführers versichert.

Welche Unterschiede und Deckungssummen gibt es bei der Insassenunfallversicherung?

Es gibt Insassenunfallversicherungen mit Platzsystem und Insassenunfallversicherungen mit Pauschalsystem.

Bei einer Police mit Platzsystem, legt der Versicherungsnehmer fest, welcher Platz im Fahrzeug durch welche Summe abgesichert wird. So können die Versicherungssummen für Fahrer und Beifahrer höher angesetzt werden als für die Insassen auf der Rückbank, weil im vorderen Bereich des Fahrzeugs das Risiko, persönlichen Schaden zu nehmen, in der Regel höher ausfällt.

Entscheidet man sich für eine Police mit Pauschalsystem, so gibt es eine pauschale Versicherungssumme, die im Falle eines Unfalls gleichmäßig durch alle Insassen des Fahrzeugs geteilt wird. Bei einer Versicherungssumme von z.B. 200.000,-€ und vier betroffenen Fahrzeuginsassen, beträgt die Versicherungssumme pro Person dann entsprechend 50.000,-€.

Hinsichtlich der Deckungssumme bei Insassenunfallversicherungen gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern und Tarifen. So kann man z.B. auch individuelle Deckungssummen entsprechend der eigenen Anforderungen festlegen. Es kann auch sein, dass die einzelnen Leistungen der Versicherung (wie z.B. Berufsunfähigkeit, Invalidität, Schönheitsoperationen) ganz oder teilweise mit fixen Beträgen belegt sind.

Ist die Insassenunfallversicherung sinnvoll?

Einen Nutzen kann die Insassenunfallversicherung z.B. in folgenden Fällen haben:

  • Verursacher des Unfalls begeht Fahrerflucht, ist nicht zu ermitteln
  • Verursacher des Unfalls verfügt nicht über eine Privathaftpflichtversicherung
  • Versicherter verursacht selbst Unfall und trägt bleibende Schäden davon
  • Unfallereignis im Ausland, wenn die ausländische Haftpflicht zu gering gedeckt ist

Generell gehört die Insassenunfallversicherung allerdings zu den Policen, die als verzichtbar und wenig erforderlich bzw. unnötig bewertet werden (Platz 2 in der Liste der neun überflüssigsten Versicherungen (Hrsg. Bund der Versicherten BdV) | So versichern Sie sich richtig – Stiftung Warentest). Wer aufs Geld achten muss, kann sich die ca. 50,-€ bis 120,-€, die eine derartige Zusatzversicherung im Jahr so ungefähr kostet, also bedenkenlos sparen.

Als Alternative zu einer eigenständigen Insassenunfallversicherung besteht vielfach die Möglichkeit, die KFZ-Haftpflicht um entsprechende Zusatzoptionen zu erweitern. Darüber hinaus kann natürlich auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, um das eigene Risiko bei einem Unfall mit dem Fahrzeug zuverlässig abzusichern.

Wer sich an Carsharing oder Mitfahrangeboten beteiligt, sollte sich vor Abschluss einer Insassenunfallversicherung erkundigen, ob diese besonderen Fälle auch durch die Versicherung abgedeckt werden. Teilweise gibt es hierfür gesonderte Vertragsmodelle bzw. Policen. Auch wenn man häufiger einen Mietwagen in Anspruch nimmt, sollte man sich erkundigen, ob in diesem Fall der Schutz der Insassenunfallversicherung gegeben ist, oder nicht.

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