Kfz-Unfallversicherung
Werden Sie oder Ihre Mitfahrer bei einem Unfall schwer verletzt und niemand kann für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden, greift die Kfz-Unfallversicherung. Die Versicherung schützt zudem vor finanzieller Not, wenn die Entschädigung erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgt. Sind Sie der Fahrer und Unfallverursacher, haben Sie keinen Schadenersatzanspruch gegen Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei der Kfz-Unfallversicherung gibt es zwei Varianten:
- Fahrerschutz: Jeder berechtigte Fahrer Ihres Autos ist versichert (Ehepartner, Lebensgefährte, erwachsene Kinder)
- Fahrer- und Insassenschutz: Neben dem Fahrer sind alle Insassen versichert
Kfz-Unfallversicherung eher nicht sinnvoll
Die Versicherung deckt in der Regel Risiken ab, die bereits anderweitig abgesichert sind. Die Insassen sind durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert und Sie selbst als Fahrer (bei Eigenverschuldung des Unfalls) durch Ihre Krankenkasse oder Ihre private Unfallversicherung, sollte eine bestehen.