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Motorradversicherung-Vergleich

Der Motorradversicherung-Vergleich kann sehr viel Geld sparen! Für Motorräder, unabhängig vom Hubraum oder der PS-Zahl, gilt das Gleiche wie für Autos: Auf der Rechtsgrundlage des Pflichtversicherungsgesetzes dürfen Sie als Halter das Motorrad nur zulassen, wenn Sie eine Motorradversicherung (Haftpflicht) abgeschlossen haben und in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen können.

Günstige Motorradversicherung ja – billig nein

Inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass sich auch mit einem Motorradversicherung-Vergleich deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern ergeben. Bei der Auswahl der Motorradversicherung spielt natürlich der Preis eine Rolle. Wir wollen Ihnen aufzeigen, auf was es zunächst zu achten gilt, damit Sie tatsächlich eine gute und günstige – und keine billige! – Motorradversicherung finden. Erst wenn Sie die Leistungsunterschiede kennen, wissen Sie, worauf Sie bei der Auswahl achten müssen. Die Assekuranzen unterscheiden bei der Motorradversicherung, analog zur KFZ-Versicherung, zwischen der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung.

Was ist wichtig, worauf kommt es bei der Motorradversicherung an?

Günstige Motorradversicherung abgeschlossen Während die Haftpflicht für Schäden einsteht, die Sie in der Eigenschaft als Halter oder Versicherungsnehmer eines Motorrades einem Dritten zufügen, reguliert die Kaskoversicherung Schäden, die am Motorrad selbst entweder durch fremde Einwirkung wie Unwetter oder Wild oder durch eigenes Verschulden entstehen. Auch wenn eine Motorradversicherung in der Prämie deutlich günstiger ausfällt als die Autoversicherung, lohnt sich der Vergleich für die Motorradversicherung auf jeden Fall. Geben Sie einfach Ihr Ortskennzeichen ein und nutzen Sie den Motorradversicherung-Vergleich, um schnell das günstigste Angebot zu finden.

Das müssen Sie wissen

Die Frage, worauf es bei der Motorradversicherung ankommt, muss abhängig von der Sparte, „Haftpflicht-“ oder „Kaskoversicherung“, beantwortet werden. Da an der Haftpflichtversicherung kein Weg vorbeiführt, wollen wir daher mit diesem Baustein beginnen.

Haftpflichtversicherung

  • Die Deckungssumme: Je höher die Deckungssumme angesetzt wird, um so besser. Die gesetzliche Versicherungssumme bei Motorradversicherungen lautet auf 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung bietet allerdings alternative Deckungssummen von bis zu 150 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Dabei ist die Schadensersatzleistung allerdings pro Schadensfall und versicherter Person auf Beträge zwischen acht und 15 Millionen Euro begrenz Betrachten wir einmal die Höhe der Kosten, die bei einem Personenschaden anfallen können, ist die gesetzliche Versicherungssumme kaum ausreichend. Im Zweifelsfall werden
    • Schmerzensgeld
    • Behandlungskosten durch die Krankenkasse
    • Rehakosten durch die Sozialversicherungsträger und im schlimmsten Fall
    • Eine lebenslange Zahlungsverpflichtung bei Berufsunfähigkeit des Unfallopfers fällig.

    Vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung, die Versicherungssumme beim Motorradversicherungsvergleich so hoch wie möglich zu wählen, sicherlich sinnvoll.

  • Rabattschutz: Der Rabattschutz mag ein sinnvoller Bestandteil sowohl in der Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung sein. Er verhindert eine Herabstufung in der SF-Klasse nach einem verschuldeten Unfall. In der Teilkaskoversicherung spielt er keine Rolle, da es hier keine Schadensfreiheitsklassen gibt. Pro Versicherungsjahr haben Sie faktisch einen Unfall „frei“. Häufen sich die Unfälle allerdings, wird der Versicherer früher oder später von seinem Kündigungsrecht gebrauch machen.
  • Mallorca-Police: Nicht überall im Ausland bieten die Motorradversicherer den gleichen hohen Schutz wie in Deutschland. Es kann im Rahmen eines Unfalls, den Sie mit einem Leihmotorrad im Ausland verursachen, dazu kommen, dass die Schadensersatzforderungen die Leistungen der dortigen Haftpflichtversicherung übersteigen. Der Einschluss der sogenannten Mallorcapolice übernimmt die Differenz zwischen der Leistung des Mietwagenversicherers zu den Forderungen des Geschädigten bis zur Höhe der hier vereinbarten Leistungen. Wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind, sollten Sie die Option beim Motorradversicherung-Vergleich wählen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht in seiner Novellierung vom Jahr 2008 vor, dass grobe Fahrlässigkeit nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen ist. Allerdings steht es der Motorradversicherung frei, Sie mit einer bestimmten Quote an der Schadensregulierung zu beteiligen, wenn Sie einen Unfall nachgewiesenermaßen grob fahrlässig herbeiführten, beispielsweise bei Rot über eine Ampel fuhren.

Kaskoversicherung

In der Kasko finden sich bei der Motorradversicherung deutlich mehr Unterschiede zwischen den Versicherern. Dies beginnt bereits bei der Fahrzeugteilversicherung.

  • Tierschaden: Bis vor einiger Zeit leisteten die Versicherer im Rahmen der Teilkaskoversicherung nur, wenn es sich um einen Haarwildschaden handelte. Wurde das Auto durch eine Kuh beschädigt, griff die Vollkasko-Motorradversicherung mit einer entsprechenden Verschlechterung der SF-Klasse im Folgejahr. Heute können Sie sich gegen Tierschäden aller Art in der Teilkaskoversicherung, teilweise allerdings nur gegen einen Preisaufschlag, versichern.
  • Marderschäden: Marder sind nicht nur auf dem Land ein Thema unter Motorradfahrern, auch in den Metropolen leiden Besitzer motorisierter Fahrzeuge immer wieder unter den kleinen Nagern. Waren bislang nur Schäden durch Marderbisse versichert, beispielsweise der Ersatz des durchgenagten Ölschlauchs, so können heute auch die Folgeschäden durch Marderbiss, Kolbenfraß durch Ölverlust, abgesichert werden. Hier bestehen von Versicherer zu Versicherer allerdings Unterschiede in der Leistungshöhe.
  • Neuwertklausel /Kaufpreisklausel: Haben Sie Ihr Zweirad neu erworben und erleiden einen Totalverlust durch Unfall oder Diebstahl, ist es natürlich wünschenswert, einen möglichst hohen Wiederbeschaffungswert zu erhalten. Bei der Motorradversicherung zahlen die Assekuranzen, je nach Versicherungsgesellschaft, den Neupreis innerhalb eines Jahres oder zwei Jahren nach Erstzulassung. In einigen Fällen ist dieser aber auf 20.000 Euro maximiert. Je länger diese Frist ausfällt, um so besser ist dies natürlich. Für gebrauchte Maschinen kann im Motorradversicherung-Vergleich die Kaufpreisklausel eingeschlossen werden. Hier wird in der Regel innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Kauf der gezahlte Preis im Fall eines Totalverlustes ersetzt.
  • Werkstattbindung: Sind sie damit einverstanden, dass der Versicherer eine Werkstatt im Fall eines Kaskoschadens vorschlägt, reduziert dies die Prämie im Vergleich der günstigen Motorradversicherungen. Im Umkehrschluss verlangen einige Gesellschaften einen Beitragszuschlag, wenn Sie auf der freien Werkstattwahl bestehen.

Was wirkt sich beim Vergleich der Motorradversicherung noch positiv aus?

Die Zeiten, in denen der Zulassungsbezirk und die Motorstärke die einzigen Faktoren waren, die über die Versicherungsprämie im Motorradversicherung-Vergleich entschieden, sind schon lange vorbei. Im Laufe der Jahre legten die Versicherer immer mehr Daten, auch sozioökonomische Daten, der Tarifierung zugrunde. Diese sind im Grunde selbst erklärend, daher listen wir sie für Sie hier nur stichpunktartig auf.

  • Nächtlicher Abstellplatz: Garage oder öffentlich
  • Berufsgruppe
  • Kinder unter 15 Jahren
  • Immobilienbesitz
  • Inhaber einer Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr oder Bahncard
  • Fahrer unter 23: Wenn ja, Teilnahme am begleiteten Fahren?
  • Jährliche Fahrleistung
  • Fahrer: Nur Versicherungsnehmer oder Partner oder auch andere Personen?
  • Anzahl Vorschäden

Ich möchte die Motorradversicherung wechseln – wann kann ich kündigen?

Motorradversicherung wechselnGrundsätzlich ist die Kündigung der Motorradversicherung immer zum 30.11. eines Jahres per 31.12. möglich. Darüber hinaus entfällt der Versicherungsschutz, wenn Sie das Motorrad verkaufen. Mit Neuzulassung einer anderen Maschine haben Sie wieder die freie Versichererwahl und ein Vergleich bietet sich an.

Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne gleichzeitig auch eine Verbesserung der Leistung zu erbringen, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem Recht müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung Gebrauch machen. Der Umzug in eine teurere Regionalklasse bedingt dagegen kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Machen Sie jetzt den Motorradversicherung-Vergleich und erhalten Sie ein günstiges Angebot!

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