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Schadenfreiheitsklassen

Schadenfreiheitsklassen: Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse (oft auch: SF-Klasse oder SFK) – also danach, wie viele Jahre lang Sie bereits unfallfrei fahren. Nach einem Kalenderjahr ohne Unfall erreichen Sie automatisch eine bessere Stufe. Nach einem Unfall erfolgt dagegen eine Rückstufung, wobei hier üblicherweise um wesentlich mehr als eine SF-Klasse zurückgestuft wird.

Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag.

Bei der Autoversicherung gibt es Schadenfreiheitsklassen für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung. Für die Teilkaskoversicherung gilt das SF-Klassen-System entsprechend nicht. Die Ursache dafür besteht darin, dass die Teilkasko nur Schäden wie Wildunfall oder Diebstahl abdeckt, welche nicht vom Versicherungsnehmer selbst verursacht werden. Da der Versicherte also keinerlei Einfluss darauf haben kann, ob es zu einem Teilkasko-Schaden kommt, gibt es hier auch kein „Belohnungssystem“ in Form von Schadenfreiheitsklassen.

Die Tatsache, dass es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen gibt, kann unter Umständen dazu führen, dass die Vollkaskoversicherung aufgrund damit verbundener Schadenfreiheitsrabatte günstiger ausfällt. Es kann sich also durchaus lohnen, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, wenn es um die Entscheidung Teilkasko oder Vollkasko geht – insbesondere dann, wenn man bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat.


Themen in diesem Artikel

  1. Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
  2. Schadenfreiheitsklassen Tabelle
  3. Schadenfreiheitsklasse: Sonderklassen mit Risikoaufschlägen
  4. Aufstieg in den Schadenfreiheitsklassen

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Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Die Schadensfreiheitsklasse ist mit einer %-Zahl verknüpft, die den Beitragssatz zur Versicherung in dieser Klasse zum Ausdruck bringt. Wenn der Versicherungsbeitrag regulär bei 600,-€/Jahr liegt, man z.B. die Schadenfreiheitsklasse 4 hat und der Beitragssatz des Versicherungsanbieters in dieser Klasse für die Kfz-Haftpflicht bei 52% liegt, zahlt man nur 312,-€/Jahr (52% von 600,-€). Die 48% des Beitrages, die man aufgrund der erreichten Schadenfreiheitsklasse nicht zahlen muss, bezeichnet man auch als Schadenfreiheitsrabatt (oft auch: SF-Rabatt oder SFR).

Wenn man als Fahranfänger (Führerschein noch nicht länger als ein Jahr) in der Autoversicherung startet wird man generell in die Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft. In dieser Schadenfreiheitsklasse liegt der Beitragssatz der Kfz-Haftpflichtversicherung bei mind. 100%. Man erhält also dementsprechend keinen Schadenfreiheitsrabatt, weil man eben auch noch keine schadenfreien Versicherungsjahre vorzuweisen hat und das Unfallrisiko bei Fahranfängern naturgemäß höher einzuschätzen ist. Viele Anbieter für Autoversicherungen belegen den Versicherungsbeitrag in Schadenfreiheitsklasse 0 sogar noch mit einem nicht unerheblichen Aufschlag.

In den regulären Schadenfreiheitsklassen schließt sich an die Schadenfreiheitsklasse 0 die Schadenfreiheitsklasse 1/2 an. Hierbei handelt es sich um eine Sondereinstufung, die die Versicherer z.B. vornehmen, wenn zum ersten Mal ein eigenes Auto versichert wird, der Halter aber bereits seit mehr als drei Jahren über eine Fahrerlaubnis verfügt. Mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 kann je nach Versicherungsgesellschaft ein Schadenfreiheitsrabatt (Nachlass auf den 100%-Beitragssatz) oder aber auch ein erhöhter Beitragssatz (Risikozuschlag) verbunden sein.

Die Schadenfreiheitsrabatte bzw. die Beitragsprozentsätze variieren zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von verschiedenen SF-Staffeln. Darüber hinaus gibt es bei den Kfz-Versicherern zum Teil auch Unterschiede in der Anzahl der Schadenfreiheitsklassen bzw. im Limit nach oben in der Tabelle. Bei manchen Autoversicherern hat man bereits nach 28 schadenfreien Jahren das Maximum erreicht, während andere z.B. weitere Rabatte bis zur SF-Klasse 35 und mehr anbieten.


Diese Schadenfreiheitsklassen gibt es

SF-Klasse Zu zahlender Teil des Beitragssatzes (Schadenfreiheitsrabatte bei Haftpflicht und Vollkasko)
ab SF 35 (mehr als 35 Jahre ohne Unfall) 20 %
SF 34 20 – 21 %
SF 33 21 %
SF 32 22 %
SF 31 22 %
SF 30 23 %
SF 29 23 %
SF 28 23 %
SF 27 24 %
SF 26 24 – 25 %
SF 25 25 %
SF 24 25 – 26 %
SF 23 25 – 26 %
SF 22 25 – 27 %
SF 21 26 – 27 %
SF 20 26 – 28 %
SF 19 27 – 29 %
SF 18 27 – 29 %
SF 17 28 – 30 %
SF 16 28 – 30 %
SF 15 29 – 31 %
SF 14 30 – 31 %
SF 13 31 – 32 %
SF 12 32 – 33 %
SF 11 33 – 35 %
SF 10 34 – 37 %
SF 9 35 – 38 %
SF 8 36 – 40 %
SF 7 38 – 42 %
SF 6 39 – 44 %
SF 5 42 – 46 %
SF 4 45 – 52 %
SF 3 51 – 58 %
SF 2 55 – 64 %
SF 1 (1 schadenfreies Jahr) 60 – 74 %
SF ½ (Fahrerlaubnis mehr als 3 Jahre) 72 – 84 %
S (wie M, nur erreichbar durch rückstufungswirksame Schäden) 92 %
0 (Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre) 95 – 100 %
M (nur erreichbar durch rückstufungswirksame Schäden) 125 – 140 %

Schadenfreiheitsklasse: Sonderklassen mit Risikoaufschlägen

Neben den regulären Schadenfreiheitsklassen gibt es noch sogenannte Sonderklassen. Bei diesen Klassen gibt es allerdings keinen Rabatt, sondern einen Zuschlag auf den Standard-Beitragssatz von 100%.

Wie bereits oben angedeutet, kommt bei einigen Versicherern bereits in Schadenfreiheitsklasse 0 zu einem erhöhten Beitragssatz von durchaus 200% bis 260%. Hier lohnt sich also auf jeden Fall ein Autoversicherung Vergleich, da man als Fahranfänger in Schadenfreiheitsklasse 0 schnell die Hälfte oder sogar noch mehr an Beiträgen sparen kann.

Eine weitere Sonderklasse bei den SF-Klassen ist die Klasse S, die auch als Schadenklasse bezeichnet wird. In diese Klasse werden in der Regel Versicherungsnehmer der Schadenfreiheitsklasse 1 zurückgestuft, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Der Beitragssatz ist in der SF-Klasse S meist um 50% bis 75% erhöht (also insgesamt 150% bis 175%).

In der Schadenfreiheitsklasse M, die auch als Malus-Klasse (von ) wird, landen z.B. Fahranfänger mit SF-Klasse 0 oder SF-Klasse 1/2 als Rückstufung infolge eines Unfalls, der auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Der Beitragssatz liegt mit 240% bis 280% in der SF-Klasse M noch einmal deutlich höher als in der Klasse S. In dieser ungünstigsten Schadenfreiheitsklasse M wird in der Regel auch eingestuft, wer während eines Jahres drei oder mehr Schäden an seinen Autoversicherer meldet.


Aufstieg in den Schadenfreiheitsklassen

Damit man in der Schadenfreiheitsklasse aufsteigen kann, ist es erforderlich, dass der Versicherungsschutz für mindestens sechs zusammenhängende Monate im Versicherungsjahr besteht. Wenn man also erst im August den Autoversicherungsvertrag abgeschlossen hat, kann man auch erst Ende des Folgejahres in der Schadenfreiheitsklasse aufsteigen.

Unbedingt beachten: Ihre SF-Klasse wird beim Wechseln der Autoversicherung angerechnet.

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