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Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF Klasse)

Die Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen (SF Klassen) erfolgt, wenn ein relevanter Schaden zur Regulierung an die Autoversicherung gemeldet wurde. Der Versicherungsnehmer wird dann vom Versicherer zur ersten Fälligkeit im Folgejahr in der Klasse zurückgestuft. Dabei erfolgt eine unterschiedliche Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko. Mit der Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse geht ein Anstieg des Beitragssatzes für die Autoversicherung einher. Üblicherweise teilt die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten die neuen SF-Klassen sowie den künftigen Betrag bereits im Rahmen der Schadensfallbearbeitung mit.

Zu einer Rückstufung der SF-Klasse kommt es bei der Kfz-Haftpflicht in der Folge eines selbstverschuldeten Unfallschadens und in der Vollkasko bei einem Schaden am versicherten PKW, wenn dieser der Versicherung zum Ausgleich gemeldet wird.
Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ist gleichbedeutend mit einer Hochstufung des Versicherungsbeitrags. Deshalb ist manchmal in diesem Zusammenhang auch von einer Hochstufung statt einer Rückstufung die Rede.

Wenn in einem Jahr mehr als ein Schaden gemeldet wird, erfolgt eine stärkere Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Ab drei Schäden fällt diese sehr empfindlich aus, da man damit in der Regel in die schlechteste SF-Klasse M zurückgestuft wird, womit der Beitragssatz bei weit mehr als 200% liegt.


Themen in diesem Artikel

  1. Rückstufung der SF-Klassen nicht einheitlich geregelt
  2. Was tun, um Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu verhindern?

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Rückstufung der SF-Klassen nicht einheitlich geregelt

Jede Versicherungsgesellschaft hat für die Rückstufung der Schadenfreiheitsklassen eine eigene Tabelle, was insbesondere beim Wechsel des Autoversicherers von Bedeutung sein kann. Hier sollte man, wenn man im laufenden Versicherungsjahr einen belastenden Schaden „auf dem Konto“ hat, die Rückstufungstabelle des aktuellen Versicherers mit denen der Alternativanbieter vergleichen. Die Rückstufungstabelle ist normal den Versicherungsbedingungen beiliegend. Sie können aber auch beim Versicherer angefordert werden.

Im Rahmen der Rückstufung kann es bereits – in Abhängigkeit von der aktuellen Schadenfreiheitsklasse sowie der Rückstufungstabelle des Versicherers – bei einem einzigen Schaden passieren, dass man die Hälfte oder sogar noch mehr an „schadenfreien Jahren verliert“ und sich so z.B. in Schadenfreiheitsklasse 14 wiederfindet, obwohl man schon in SF-Klasse 28 gewesen ist.

Nach einem Versicherungsschaden haben Sie übrigens direkt die Möglichkeit zu einem Wechsel der Autoversicherung. Sollten Sie also mit der Rückstufung (und den damit verbundenen künftig höheren Beiträgen) durch Ihren bisherigen Anbieter unzufrieden sein, nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht. Sie haben zum Kündigen einen Monat Zeit, nachdem Sie von Ihrem Versicherer die Mitteilung zum Abschluss des Schadenfalls erhalten haben.


Was tun, um Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu verhindern?

Wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihre Beiträge zur Kfz-Versicherung durch eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse steigen, haben Sie die Möglichkeit, selbst für den Schaden aufzukommen. Dieses lohnt sich vor allem bei kleineren Schäden bzw. Schäden mit geringem „Wert“. Eine derartige Eigenübernahme des Schadens kann auch rückwirkend erfolgen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem Rückkauf bzw. Schadenrückkauf.

Nachdem Sie vom Autoversicherer über die Möglichkeit zum Schadenrückkauf informiert wurden, haben Sie sechs Monate Zeit, um diesen vorzunehmen. Um Ihnen die Entscheidung zu vereinfachen, stellt die Versicherungsgesellschaft in ihrer Schadenabschlussmeldung einen Vergleich auf, dem Sie die Entwicklung der Versicherungsbeiträge mit und ohne Rückstufung entnehmen können.

Sie können auch bereits bei Abschluss der Autoversicherung dafür Sorge tragen, dass Sie im Schadensfall nicht mit einer Rückstufung in der SF-Klasse rechnen müssen. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet: Rabattschutz. Der Rabattschutz ist eine Option, die in vielen Kfz-Versicherungstarifen zur Wahl steht. Im Zuge des Rabattschutzes erfolgt eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Gleichzeitig übernimmt der Versicherer aber alle Kosten des Schadens.

Damit eine Autoversicherung mit Rabattschutz abgeschlossen werden kann, müssen meist bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu kann z.B. gehören, dass der Versicherungsnehmer sowie ggf. weitere Fahrer des Fahrzeugs mindestens 23 Jahre alt sind oder dass der Versicherungsnehmer mind. die SF-Klasse 4 oder höher erreicht hat.

Wenn man sich für eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz entschieden hat, muss man sich bewusst sein, dass dieser Rabattschutz nur bei diesem Anbieter gültig ist. Wenn man die Autoversicherung wechselt, verliert diese Option ihre Gültigkeit bzw. ist es vielmehr so, als habe es die Option nie gegeben. Die neue Versicherungsgesellschaft wird zur Beitragsberechnung bzw. Bestimmung der Schadenfreiheitsklasse alle Versicherungsschäden aus der Vergangenheit berücksichtigen. In diesem Fall kommt es also zu einer rückwirkenden oder auch nachträglichen Rückstufung der SF-Klassen.