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Schadenfreiheitsklasse – Rabattretter und Rabattschutz

Wer über eine Autoversicherung mit Rabattretter oder Rabattschutz verfügt, profitiert im Schadensfall davon, dass es zu keiner Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommt.

Was ist der Rabattretter?

Der Rabattretter ist eine Option, die in Kfz-Versicherungsverträgen, welche vor 2012 abgeschlossen wurden, enthalten sein kann. Die oft kostenlose Option Rabattretter wurde meist nur Versicherten angeboten, welche bereits eine Schadenfreiheitsklasse von 25 oder höher erreicht hatten.

Kommt es zu einem Schaden, der durch die Versicherung reguliert wird, ist es bei einem Tarif mit Rabattretter so, dass der Versicherte nicht beim Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird, wenn er den Rabattretter einsetzt. Er muss also nach dem Schaden keinen höheren Beitragssatz zahlen.

Durch die Verwendung des Rabattretters verliert der Versicherte schadenfreie Jahre, wird aber bei der Schadenfreiheitsklasse nur soweit zurückgestuft, dass es nicht zu einem höheren Beitrag kommt.

Im Regelfall kann bei einer Kfz-Versicherung mit Rabattretter die Option zur Rabattrettung nur einmal pro Jahr beansprucht werden. Kommt es in dem Versicherungsjahr erneut zu einem Schaden, erfolgt dementsprechend eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse mit Erhöhung des Beitragssatzes.

Bei einem Versicherungswechsel geht der Rabattretter „verloren“. Dennoch kann ein neuer Kfz-Versicherungstarif günstiger und sinnvoller als der vorhandene mit Rabattretter sein. Hier lohnt sich ein umfassender Vergleich von Tarifen hinsichtlich Beitragshöhe und gebotenen Leistungen.


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Was versteht man unter Rabattschutz?

Bei einem Tarif mit Rabattschutz bleibt nach einem Schadensfall der erreichte Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wodurch die Beitragshöhe nicht schadensbedingt angehoben wird. Der Rabattschutz ist eine häufig zusätzlich angebotene Leistung zur Autoversicherung, die zusätzlich berechnet wird.

Wie beim Rabattretter lässt sich die Option Rabattschutz in der Regel bei den meisten Versicherungsgesellschaften nur einmal jährlich nutzen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel hinfällig ist. Beim Wechsel zu einem neuen Autoversicherer finden so Schäden aus der Vergangenheit rückwirkend wieder Beachtung und führen zur Neueinstufung bzw. zu einer Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen.