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Schadenfreiheitsklassen bei Unterbrechung des Versicherungsschutzes

Es kommt vor, dass man sein Auto für einen längeren Zeitraum abmeldet oder das Fahrzeug verkauft und erst einmal keinen Ersatz anschafft. Wenn man zuvor stets umsichtig gefahren ist und so fleißig in den Schadenfreiheitsklassen (SF Klassen) aufgestiegen ist, macht man sich selbstverständlich Gedanken, was mit dieser „Leistung“ passiert, wenn man nun länger ohne zu versicherndes Auto durchs Leben geht.

Generell besteht kein Grund zur Sorge, da die Schadenfreiheitsklassen bei jeder Versicherungsgesellschaft für einen gewissen Zeitraum erhalten bleiben. Dieser Zeitraum lag früher oft bei sieben Jahren. Heute gibt es auch schon Versicherungsanbieter, welche die Frist auf zehn oder zwölf Jahre verlängert haben. Einige Anbieter sind auch dazu übergegangen, die zeitliche Begrenzung komplett zu streichen, so dass die Schadenfreiheitsklassen unbegrenzt wieder „reaktiviert“ werden können.

Für die Zeit der Unterbrechung erfolgt allerdings kein Aufstieg in den SF-Klassen. Es ist quasi so, dass die Schadenfreiheitsklasse während dem Aussetzen der Versicherung auf der erreichten Stufe ruht.

Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes ist in der Regel unproblematisch und zieht keine Konsequenzen für die erreichte Schadenfreiheitsklasse nach sich.

Um den Versicherungsvertrag bzw. die Schadenfreiheitsklasse nach einer Unterbrechung wieder aufzunehmen, ist in der Regel die Vorlage des alten Versicherungsvertrages erforderlich. Darüber hinaus verlangen einige Gesellschaften den Nachweis, dass man während der Unterbrechung durchweg die Erlaubnis zum Führen eines PKWs (den Führerschein) besessen hat.

Wird die Versicherung länger unterbrochen als vom Kfz-Versicherer „toleriert“, muss man damit rechnen, dass es zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse kommt, wenn man wieder eine Police abschließt. Für derartige Prozesse führen die Gesellschaften eigene Rückstufungstabellen.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie mit dem Thema unterbrochener Versicherungsschutz und Schadenfreiheitsklasse bei Ihrem Kfz-Versicherer umgegangen wird, sollten Sie sich rechtzeitig (vor Abmeldung des Fahrzeugs) mit ihm in Verbindung setzen und die Details dazu erfragen.


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