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Unterschiede: Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko?

Wenn man sich mit dem Thema Autoversicherung beschäftigt, “stolpert” man zwangsläufig über die Begriffe Kfz-Haftpflicht bzw. Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko. In diesem Zusammenhang stellen sich meist viele Fragen wie z.B. “Welche Leistungen bietet welche Art der Autoversicherung?” oder “Welche Versicherung brauche ich für mein Auto?”.

Nachfolgend erklären wir Ihnen diese drei wichtigsten “Typen” der Autoversicherung ganz genau und informieren Sie ausführlich über die Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko.


Themen in diesem Artikel

  1. Kfz-Haftpflichtversicherung
  2. Teilkaskoversicherung
  3. Vollkaskoversicherung
  4. Tabelle: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

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  1. Versichert gegen Autodiebstahl – aber nur bei Kasko und Sorgfalt

Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder kennt sie und jeder, der ein Fahrzeug bzw. Auto hat, welches er im Straßenverkehr nutzen möchte, braucht sie – die Haftpflichtversicherung. Hier finden Sie eine einfache und verständliche Antwort auf die Frage: Kfz-Haftpflichtversicherung: Was ist das?

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht handelt es sich um die Minimalversicherung, die jedes Auto haben muss. Durch diese Autoversicherung soll gewährleistet werden, dass Unfallopfer in jedem Fall Schadensersatz erhalten, auch wenn der Unfallverursacher selbst vielleicht nicht in der Lage zu zahlen ist.

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer, den Fahrer, den Halter und den Eigentümer des Fahrzeugs. Hierbei kann es sich um eine einzelne Person handelt. Es können aber auch vier verschiedene Personen sein.

Achtung:

Der Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nicht, wenn der Fahrer die Fahrt ohne Wissen oder Einverständnis des Versicherungsnehmers unternimmt. Ebenso gilt der Versicherungsschutz nicht, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Versicherung haftet in der Regel außerdem nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Als grobe Fahrlässigkeit gelten z.B. das Überfahren einer roten Ampel, überhöhte Geschwindigkeit, Telefonieren während der Fahrt oder das Bücken nach heruntergefallenen Gegenständen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen entstehen, wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen. Sie ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.

Versichert sind durch die KFZ-Haftpflicht

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Das heißt: Wenn Sie beispielsweise einem anderen Autofahrer die Vorfahrt nehmen und dieser dabei verletzt wird, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für

  • die ärztliche Behandlung und
  • die Reparatur des Wagens.

Darüber hinaus leistet sie einen Ausgleich für den Wertverlust des Autos.

Keine Zulassung ohne Kfz-Haftpflicht

Wer in Deutschland ein Auto zulassen möchte, muss dabei direkt den Nachweis erbringen, dass er dieses Fahrzeug auch im Rahmen einer Haftpflichtversicherung versichert hat. Früher gab es dazu die so genannte Doppelkarte (auch: Deckungskarte). Heute dient dazu die Versicherungsbestätigungs-Nummer (VBNR), die einem vom Versicherer mitgeteilt wird. In der Kfz-Zulassungsstelle reicht es dann in der Regel aus, bei der Anmeldung des Fahrzeuges die VBNR zu nennen, um den Haftpflichtversicherungsschutz nachzuweisen und die Zulassung zu erhalten.

Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht

Wenn von Deckungssumme die Rede ist, ist damit die Mindestversicherungssumme gemeint, also die Leistung, die die Versicherung mindestens im Schadensfall erbringen sollte.

Hier hat der Gesetzgeber in Anlage zu §4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) folgende Beträge für die Mindesthöhe der Versicherungssumme festgelegt:

  • 7,5 Millionen Euro – Personenschäden
  • 1,22 Millionen Euro – Sachschäden
  • 50.000 Euro – reine Vermögensschäden

In der Praxis werden aber in der Regel deutlich höhere Deckungssummen für die Kfz-Haftpflicht festgelegt.

Unbedingt beachten:
Mehr über die Deckungssummen, erfahren Sie unter Punkt „Deckungssumme“ im Text „Diese Leistungen der Autoversicherung sind wichtig.

Typklassen in der Kfz-Haftpflicht

Für die Tarifberechnung der Kfz-Haftpflicht dienen u.a. Typklassen als Grundlage. Bei der Haftpflichtversicherung findet eine Einteilung in 16 Klassen statt, wobei die Staffel von 10 bis 25 reicht. Jeder Fahrzeugtyp wird speziell für seine Motorisierung in eine Klasse eingestuft. Dabei ist die Schadenshäufigkeit der Typen maßgebend. So werden z.B. kilometerfressende Dieselautos oder schnelle Sportcoupés meist höher eingestuft als beispielsweise schwach motorisierte Kombis oder Kleinwagen. Jährlich findet eine neue Festlegung der Typklassen anhand aktueller Statistiken statt.

Neue Fahrzeugmodelle werden in der Regel zunächst sehr niedrig eingestuft und steigen dann in den folgenden Jahren in der Klasse nach oben. – Je mehr Fahrzeuge eines Modells am Verkehr teilnehmen, umso mehr Unfälle / Schäden gibt es mit Beteiligung dieser Fahrzeuge mit der Zeit.

Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflicht

Wer unfallfrei fährt, wird durch niedrigere Beiträge für die Kfz-Haftpflicht belohnt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Schadenfreiheitsrabatt. Genaue Informationen hierzu können Sie unter Schadenfreiheitsklassen nachlesen.

Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung

Generell gilt die Kfz-Haftpflicht für ganz Europa. Zu diesem Zweck bekommt man von seiner Versicherungsgesellschaft bei Abschluss der Haftpflichtversicherung die internationale Versicherungskarte – Grüne Karte – ausgehändigt. Auf diesem Dokument sind alle für die Kfz-Haftpflicht relevanten Daten aufgeführt. Sie sollte im Fahrzeug mitgeführt werden und ist in vielen Ländern empfohlen bzw. sogar vorgeschrieben.

Wer ins außereuropäische Ausland fahren möchte, kann hierzu in der Regel eine Erweiterung des Geltungsbereichs bei seinem Autoversicherer beantragen.

Mehr zu diesem Thema: Mit dem Auto auf Weltreise: Wie sollte man sich versichern?


Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillig zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, wenn diese durch äußere Einflüsse verursacht werden.

Versichert sind durch die Teilkasko

  • Diebstahl des Fahrzeugs / Diebstahl von Autoteilen
  • Brand
  • Explosion
  • Überschwemmung
  • Sturm, Hagel und Blitzschlag
  • Zusammenstoß mit Haarwild und anderen Tieren (Schafe, Ziegen, Kühe und Pferde)
  • Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss z.B. durch Marderbiss sowie Bruchschäden an der Verglasung z.B. durch Steinschlag.

In Abhängigkeit vom Versicherungsanbieter können die Leistungen in der Kfz Teilkasko variieren. So gibt es beispielsweise Anbieter, bei denen Schäden durch Dachlawinen abgedeckt sind und welche, die derartige Schäden ausschließen.

Die Teilkasko deckt keine Schäden ab, die durch Vandalismus entstehen. Hier kann man sich nur durch den Abschluss einer Vollkasko Versicherung absichern.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus die Absicherung von Schäden am eigenen Auto – z.B. bei einem selbst verursachten Unfall oder durch Vandalismus.

In der Kfz Vollkasko ist die Teilkasko immer bereits eingeschlossen.

Versichert sind durch die Vollkasko

  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Schäden durch geplatzte Reifen, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde
  • Schäden, die durch mutwillige Beschädigung Dritter entstanden sind (Vandalismus)
  • Schäden durch nicht ermittelbare Personen nach Fahrerflucht

Tabelle: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

In der folgenden Tabelle finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Modelle Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko für eine leichte Erfassung der Unterschiede in den Leistungen und einen bequemen Vergleich:

KFZ-Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Personenschäden X X X
Sachschäden X X X
Vermögensschäden X X X
Diebstahl X X
Brand/Explosion X X
Überschwemmung X X
Sturm, Hagel, Blitzschlag X X
Zusammenstoß mit Tieren X X
Bruchschäden am Glas X X
Schäden an Verkabelung X X
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug X
Schäden durch geplatzte Reifen bei Unfall X
Schäden durch Vandalismus X
Schäden bei Fahrerflucht (Verursacher nicht ermittelbar) X