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Verkehrsrechtsschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist grundsätzlich eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die sich um die Belange von Verkehrsteilnehmern “kümmert”. Sie kann als freiwillige Versicherung abgeschlossen werden.

Was wird durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt?

Verkehrsrechtsschutz Policen decken vier Hauptgebiete ab:

  • Zivilrecht (z.B. bei einem aus einem Autokauf resultierenden Streitfall)
  • Strafrecht (oft nach Unfallereignissen)
  • Verwaltungsrecht (z.B. bei Entzug der Fahrerlaubnis)
  • Bußgeldverfahren inkl. Prozess vor dem Amtsgericht

Zusätzlich können auch Steuerrecht und Sozialrecht dazukommen, wenn es beispielsweise nach einem Unfall zu einem Streit mit der Berufsgenossenschaft kommt. Ein weiteres Feld im Zusammenhang mit dem Verkehrsrechtsschutz ist die Hilfe bei Diszplinarverfahren.

Welche Kosten trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Generell übernimmt die Versicherung im Rahmen des Verkehrsrechtsschutz die Kosten für Anwalt und Gericht. Dazu gehören bei einem verlorenen Prozess auch die Kosten der Gegenpartei, wenn diese vom Verlierer zu übernehmen sind.

Weiterhin zahlt der Rechtsschutz auch Reise- und Gutachterkosten und trägt die Auslagen für Zeugen.

Sollte sich der Versicherte im Ausland in Haft befinden und eine Kaution zu dessen Freilassung erforderlich sein, wird auch diese Zahlung in der Regel von der Versicherung übernommen. Hierbei handelt es sich dann aber um ein Darlehen, welches an den Rechtsschutz zurückzuerstatten ist.

Worauf sollte man bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung achten? – Welche Unterschiede gibt es beim Verkehrsrechtsschutz?

Beim Verkehrsrechtsschutz ist es wichtig, dass man sich einen Tarif bzw. eine Police aussucht, die zu den eigenen Anforderungen passt. Es gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Vertragsformen:

Die günstigeste Form der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist der Verkehrsrechtsschutz für ein Fahrzeug. Die Police bezieht sich dabei auf ein bestimmtes Fahrzeug. Diese Rechtsschutzvariante ist sehr gut für Singles geeignet oder wenn ein Auto von mehreren Personen genutzt wird. Für den Abschluss der Versicherung ist es nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer auch gleichzeitig der Halter des versicherten Fahrzeuges ist. Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer zusätzlich auch ab, wenn er als Fußgänger, mit dem Fahrrad oder anderen Mitteln am Verkehr teilnimmt.

Beim Verkehrsrechtsschutz für eine Familie ist es möglich, mehrere Fahrzeuge über eine Police abzusichern. Hier besteht zumeist auch dann die Möglichkeit zum Vertragsabschluss, wenn Partner ohne Trauschein zusammen sind und die Zulassungen der Fahrzeuge daher auf unterschiedliche Namen lauten. Auch die Fahrzeuge von Kindern, die noch im Haushalt wohnen, können in der Regel einfach in den Vertrag aufgenommen werden. Der Familien-Verkehrsrechtsschutz ist für alle Familienmitglieder gültig. Dabei spielt es keine Rolle in welcher Form die Teilnahme am Verkehr erfolgt. Darüber hinaus sind auch fremde Mitfahrer versichert.

Wenn man zwar über einen Führerschein verfügt, aber kein eigenes Fahrzeug unterhält, kann man sich für den so genannten Fahrerrechtsschutz entscheiden. Mit dieser Vertragsform ist ausschließlich der Versicherungsnehmer abgesichert, wenn er mit einem fremden Auto bzw. Fahrzeug unterwegs ist. Dabei spielt es regulär keine Rolle, ob es sich dabei um das Auto eines Freundes, einen Mietwagen oder ein Carsharing-Fahrzeug handelt. Insgesamt ist der Versicherungsschutz mit dem Verkehrsrechtsschutz eines Fahrzeuges gleichzusetzen. Dieses bedeutet, dass der Versicherungsnehmer auch versichert ist, wenn er als Fußgänger, Radfahrer oder mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist.

Wichtig:
Wenn die Ursache für einen Rechtsstreit vor Vertragsbeginn liegt, zahlt die Versicherung nicht. Teilweise gibt es auch festgeschriebene Wartezeiten, bevor man Leistungen geltend machen bzw. die Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Verkehrsrechtsschutzversicherung im Vergleich

Ein Unfallschaden von 1.000,- € oder eine Meinungsverschiedenheit mit einer KFZ-Werkstatt kann vor Gericht deutlich teurer werden. Führt man den Prozess beispielsweise über zwei Instanzen und verliert, muss man zusätzlich zu den Kosten des kaputten Fahrzeugs / des Streitwerts noch mit annähernd 3.000,- € an Anwalts- und Gerichtskosten rechnen.

Grund genug, sich nach einer geeigneten Verkehrsrechtsschutzversicherung umzuschauen, die einem im Fall der Fälle finanziell den Rücken freihält.

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