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Welche Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung?

Welche Schäden übernimmt die Teilkasko Versicherung?Im Zusammenhang mit der Autoversicherung ist neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht oft auch die Rede von der Teilkaskoversicherung. In unserem Ratgeber-Artikel haben wir uns genauer mit der Teilkasko beschäftigt und sind dabei verschiedenen Fragen auf den Grund gegangen.

Wir klären darüber auf, welche Schäden von der Teilkaskoversicherung übernommen werden und schauen uns die Teilkasko im Detail an. Wir schauen außerdem, welche Schäden nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen werden und worauf man sonst im Zusammenhang mit der Teilkasko, damit verbundenen Schadensfällen usw. achten sollte.

Ihnen eine spannende Lektüre, viele neue Erkenntnisse und natürlich allzeit gute Fahrt!


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Teilkaskoversicherung?
  2. Welche Relevanz hat die Teilkasko für Autofahrer?
  3. Wie unterscheidet sich die Teilkaskoversicherung von der Vollkaskoversicherung?
  4. Wie unterscheiden sich die Beiträge für die Teilkaskoversicherung und wovon hängen sie ab?
  5. Was bedeutet Selbstbeteiligung im Zusammenhang mit der Teilkasko und wie wirkt sie sich aus?
  6. Welche Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung?
  7. Teilkaskoversicherung bei Diebstahl
  8. Teilkaskoversicherung bei Brand- und Explosionsschäden
  9. Teilkaskoversicherung bei Glasbruch
  10. Teilkaskoversicherung bei Wildunfällen
  11. Teilkaskoversicherung bei Elementarschäden
  12. Teilkaskoversicherung bei Kurzschluss und Marderbiss
  13. Für wen ist eine Teilkaskoversicherung geeignet?
  14. Wann lohnt sich ein Wechsel von der Teilkaskoversicherung zur Vollkaskoversicherung?

Was ist die Teilkaskoversicherung?

Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung für Fahrzeuge, die bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie wird freiwillig abgeschlossen und ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, welche lediglich für Schäden Dritter (z. B. Personen oder Fremdfahrzeugen) aufkommt, aber nicht für Schäden, welche am eigenen – also am versicherten – Auto entstehen.

Welche Relevanz hat die Teilkasko für Autofahrer?

Besonders attraktiv ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung für ältere oder weniger wertvolle Fahrzeuge, bei denen eine Absicherung im Rahmen der Vollkasko mit zu hohen Kosten verbunden wäre.

Die Teilkaskoversicherung bietet einen wichtigen Grundschutz gegen häufige Risiken, die für den Autofahrer bzw. Fahrzeughalter ohne Versicherung mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden wären.

Wie unterscheidet sich die Teilkaskoversicherung von der Vollkaskoversicherung?

Wie bereits angesprochen ist die Teilkaskoversicherung eine beliebte Alternative zur Vollkaskoversicherung, um den Schutz der Kfz-Haftpflicht sinnvoll zu ergänzen und gleichzeitig die Kosten für die monatlichen Versicherungsbeiträge günstiger zu halten.

Die Vollkaskoversicherung bietet grundsätzlich eine identische Absicherung wie die Teilkasko, übernimmt zusätzlich aber auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder mutwillige Beschädigungen (z. B. Vandalismus) am eigenen Fahrzeug.

Mehr dazu im Ratgeber:
Unterschiede: Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko?

Wie unterscheiden sich die Beiträge für die Teilkaskoversicherung und wovon hängen sie ab?

Die Beitragshöhe der Teilkasko hängt von vielen Faktoren ab, welche die Versicherungsgesellschaften in Kombination betrachten, um das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers einzuschätzen.

Einfluss auf die Höhe der Beiträge für die Teilkaskoversicherung nehmen vor allem folgende Faktoren:

Fahrzeugtyp

Die Versicherer weisen jedem Fahrzeugmodell eine sogenannte Typklasse zu. Basis für die Typklassen-Zuordnung bildet die Unfall- und Schadensstatistik des Modells.

Fahrzeuge mit häufigen oder teuren Schäden werden in höhere Typklassen eingestuft, was zu höheren Beiträgen führt. Autos, die sehr verbreitet und dementsprechend vermehrt auf deutschen Straßen unterwegs sind, werden meist auch in mehr Unfälle verwickelt, was z. B. ein Grund für die Zuweisung einer höheren Typklasse sein kann. Ebenfalls in höhere Typklassen eingestuft, werden Kfz-Modelle, die sehr beliebt sind und deshalb oft gestohlen werden.

Auch Alter und Wert des Fahrzeugs sind relevant, wenn es um die Bestimmung der Beitragshöhe für die Teilkasko geht. Sie sind neuere und teurere Autos in der Regel auch teurer in der Versicherung, weil die damit verbundenen Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten auch höher ausfallen. Ältere Fahrzeuge sind hingegen eher mit günstigeren Beiträgen für die Teilkasko verbunden, weil sie einen geringeren Wert aufweisen.

Regionalklasse

Die Versicherer ordnen Regionen basierend auf der Schadenshäufigkeit und dem Risikopotenzial sogenannte Regionalklassen zu. In Gegenden mit einer hohen Schadenshäufigkeit (z. B. vielen Autodiebstählen, Unwetterschäden oder Wildunfällen) sind die Beiträge höher.

In städtischen Gebieten werden die Risiken meist höher eingeschätzt, so dass die Beiträge zur Teilkasko dort höher ausfallen als in ländlichen Gegenden.

Mehr dazu im Ratgeber:
Wird meine Autoversicherung 2025 teurer?

Selbstbeteiligung

Je höher der Selbstbehalt (Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst zahlen muss), desto niedriger sind die monatlichen oder jährlichen Beiträge. Typische Selbstbeteiligungen bewegen sich im Rahmen von 150 € und 500 €.

Eine höhere Selbstbeteiligung bei der Teilkasko senkt also die Prämien, erhöht jedoch das auch das finanzielle Risiko im Schadensfall, weil man einen Teil der Kosten (den Selbstbehalt) selber tragen muss.

Alter des Versicherungsnehmers

Jüngere Fahrer unter 25 Jahren bzw. Fahranfänger zahlen oft höhere Beiträge für die Autoversicherung, da sie statistisch mehr Unfälle verursachen.

Ältere, erfahrene Fahrer haben in der Regel niedrigere Versicherungsprämien, wobei Senioren wiederum von den Versicherern meist auch als höheres Risiko gesehen werden und dementsprechend auch mit höheren Beiträgen belegt werden.

Mehr dazu im Ratgeber:
Fahranfänger: Kosten bei der Kfz-Versicherung sparen
Autoversicherung für Rentner

Nutzungsart des Fahrzeugs

Wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird, z. B. als Firmenwagen oder für Lieferdienste, steigen meist die Beiträge zur Teilkaskoversicherung, weil mit der gewerblichen Nutzung in der Regel ein höheren Risiko verbunden ist.

Privat genutzte Fahrzeuge haben in der Regel günstigere Prämien für die Teilkasko.

Jährliche Fahrleistung

Je mehr Kilometer ein Fahrzeug jährlich fährt, desto höher das Unfallrisiko. Fahrer mit hoher jährlicher Fahrleistung müssen oft höhere Prämien zahlen als Gelegenheitsfahrer, die ihr Auto weniger nutzen.

Mehr dazu im Ratgeber:
Autoversicherung für Wenigfahrer

Sondereinbauten und Ausstattung

Für Fahrzeuge mit Sonderausstattung oder wertvollen Einbauten (z. B. teure Felgen, Tuning-Teile, hochwertige Soundanlagen) werden oft höhere Beiträge für die Teilkaskoversicherung fällig, weil bei diesen Autos das Diebstahl- oder Schadensrisiko in der Regel größer ausfällt.

Garagen- oder Straßenparker

Wer sein Fahrzeug nachts in einer Garage parkt, zahlt meist weniger für seine Teilkasko, weil das Diebstahl- und Schadensrisiko durch den sicheren Abstellort für das Auto reduziert ist.

Fahrzeuge, die auf der Straße geparkt werden, können durch Umwelteinflüsse oder Vandalismus leichter beschädigt werden, womit wiederum höhere Beiträge für die Teilkasko verbunden sein können.

Schadenfreiheitsrabatt

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung wird bei der Teilkasko in der Regel kein Schadenfreiheitsrabatt (SFR) angerechnet. Das bedeutet, dass sich eine lange unfallfreie Zeit nicht senkend auf die Versicherungsbeiträge der Teilkasko auswirkt.

Es gibt allerdings einige Autoversicherer, die Fahrern, welche über einen längeren Zeitraum keine Schäden gemeldet haben, Beitragsrabatte einräumen. Hier kann es also lohnenswert sein, einmal bei seiner Versicherungsgesellschaft nachzufragen oder auch im Rahmen eines Vergleichs darauf zu achten, ob ggf. derartige Rabattkonditionen angeboten werden.

Mehr dazu im Ratgeber:
Schadenfreiheitsklassen
Autoversicherung Prozente

Versicherer und Tarifwahl

Die Beiträge für die Teilkaskoversicherung eines Autos können auch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr stark variieren. – Jeder Versicherer hat seine eigenen Tarife und Kalkulationsmethoden. Ein Vergleich verschiedener Angebote für die Teilkasko ist daher absolut sinnvoll und empfehlenswert.

Dabei sollte man auch unbedingt darauf achten, welche Schäden im Standard von der Teilkasko abgedeckt werden und welche Zusatzleistungen oder Tarifoptionen ggf. noch gewählt werden können, um den Versicherungsschutz zu optimieren.

Was bedeutet Selbstbeteiligung im Zusammenhang mit der Teilkasko und wie wirkt sie sich aus?

Unter Selbstbeteiligung oder auch Selbstbehalt versteht man den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst übernehmen muss, bevor der Versicherer einspringt und die restlichen Kosten übernimmt. Die Selbstbeteiligung wird vertraglich festgelegt und kann je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich hoch sein.

Wenn man z. B. eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 € hat, wird ein Schaden von 1.000 € mit 300 € selbst und mit 700 € von der Versicherung getragen.

Die Selbstbeteiligung zur Teilkasko wird für jeden Schaden einzeln angewendet. Wenn man also in einem Jahr mehrere Schadensfälle hat, muss man jedes Mal den festgelegten Selbstbehalt zahlen.

Durch Wahl einer höheren Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung lässt sich die Versicherungsprämie senken. Wenn keine oder nur wenige Schadensfälle eintreten, kann man so über die Jahre Geld sparen.

Entscheidet man sich für eine Teilkaskoversicherung mit geringer oder gar keiner Selbstbeteiligung, so schlägt diese mit höheren Prämien zu Buche. In diesem Fall muss die Versicherung schließlich im Schadensfall höhere Kosten übernehmen.

Welche Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die in der Regel nicht durch eigenes Verschulden entstehen.

Hier ein kleiner Überblick der wichtigsten Schadensarten, welche üblicherweise von der Teilkasko übernommen werden:

  • Diebstahl
  • Brand- und Explosionsschäden
  • Glasbruch
  • Wildunfälle
  • Elementarschäden
  • Kurzschluss und Marderschäden
  • Schäden durch Überspannung oder Explosion

Nachfolgend gehen wir intensiver auf die verschiedenen Schadensereignisse ein, die im Rahmen einer Teilkasko abgesichert sind:

Teilkaskoversicherung bei Diebstahl

Die Teilkaskoversicherung bietet einen wichtigen Schutz bei Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen.

Wenn das komplette Fahrzeug gestohlen wird, erstattet die Teilkaskoversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Autos. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man benötigt, um das gestohlene Auto durch den Erwerb eines vergleichbaren Fahrzeugs (gleicher Typ, Alter, Zustand) zu ersetzen.

Der erstattete Betrag orientiert sich am Zeitwert des Autos, also dem aktuellen Marktwert. Für Neuwagen bieten manche Versicherungen spezielle Neuwertentschädigungen an, d. h., der Neupreis des Fahrzeugs wird innerhalb einer festgelegten Frist (oft sechs bis zwölf Monate nach dem Kauf) erstattet.

Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen und eine Diebstahlmeldung bei der Versicherung einreichen. Dabei ist wichtig, alle Fahrzeugpapiere und Schlüssel vorlegen zu können.

Von der Teilkasko werden in der Regel auch Schäden durch den Diebstahl von fest verbauten Fahrzeugteilen übernommen. Das bedeutet, wenn bestimmte Teile des Fahrzeugs gestohlen werden, aber das Auto selbst nicht, sind diese ebenfalls durch die Versicherung geschützt.

So sind z. B. folgende Teile des Fahrzeugs durch die Teilkasko versichert:

  • Radio- und Audiosysteme
  • Navigationsgeräte
  • Fahrzeugbeleuchtung
  • Airbags
  • Felgen oder Reifen
Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für fest eingebaute Teile, also Teile, die standardmäßig im Fahrzeug integriert sind oder durch Fachleute eingebaut wurden. Zubehör, welches leicht herausnehmbar ist (z. B. mobile Navigationsgeräte oder abnehmbare Autoradios), ist nicht immer abgedeckt. Hier sollte man ggf. seinen Versicherungsschutz rechtzeitig prüfen.

Für gestohlene Fahrzeugteile richtet sich die Erstattung durch den Versicherer nach dem aktuellen Wert des gestohlenen Teils. Ein veraltetes Navigationssystem, das bereits mehrere Jahre auf dem Buckel hat, wird nicht zum Neupreis ersetzt, sondern nach dem Zeitwert bemessen.

Wann zahlt die Teilkasko bei Diebstahl nicht?

Wenn der Fahrzeughalter grob fahrlässig handelt, indem er z. B. die Fahrzeugschlüssel im Auto lässt oder das Auto unverschlossen parkt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern. Manche Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.

Die Teilkasko deckt nur den Diebstahl von fest verbauten Teilen. Wertgegenstände, die im Auto liegen, wie Handys, Laptops oder Gepäck, sind nicht durch die Teilkaskoversicherung geschützt. In solchen Fälle kann allerdings die Hausratversicherung u. U. greifen, wenn der Diebstahl nach Einbruch in das Auto erfolgte. Hier sollte man seinen Ansprechpartner beim Versicherer kontaktieren und nachfragen, ob eine entsprechende Deckung gegeben ist.

Weitere Diebstahlarten, die die Teilkasko abdeckt

  • Teilediebstahl ohne Fahrzeugdiebstahl: Wenn das Fahrzeug nicht gestohlen, aber Teile davon entwendet werden (z. B. der Katalysator, die Batterie oder Reifen), greift die Teilkaskoversicherung.
  • Schäden durch versuchten Diebstahl: Wenn jemand versucht, das Fahrzeug zu stehlen, aber scheitert und dabei Schäden am Auto verursacht (z. B. aufgebrochene Schlösser, eingeschlagene Scheiben), übernimmt die Teilkaskoversicherung auch diese Einbruchschäden.

Schadensmeldung und Ablauf bei Diebstahl

Bei einem Diebstahl müssen Sie sofort die Polizei informieren und eine Diebstahlanzeige erstatten. Ohne diese Anzeige kann die Versicherung den Schaden nicht regulieren.

Parallel dazu sollten Sie den Schaden der Versicherung melden. Viele Versicherer bieten heute auch eine digitale Schadensmeldung an, bei der Sie alle erforderlichen Dokumente (Polizeiprotokoll, Fahrzeugschein, Schlüssel) online einreichen können.

Nach der Schadensmeldung prüfen Versicherungen den Fall und fordern oft eine Wartezeit von etwa 4 Wochen ab, um zu prüfen, ob das gestohlene Fahrzeug gefunden wird. Wird es nicht aufgefunden, erfolgt die Auszahlung.

Mehr dazu im Ratgeber:
Autodiebstahl und Versicherung – Gut zu wissen !

Teilkaskoversicherung bei Brand- und Explosionsschäden

Die Teilkaskoversicherung übernimmt auch Schäden, die durch Feuer und Explosionen am Fahrzeug entstehen. Dies ist eine der wichtigen Leistungen der Teilkasko, da Brände oder Explosionen unerwartet auftreten und erhebliche Schäden verursachen können. Nachfolgend wird näher erläutert, welche Arten von Feuerschäden abgedeckt sind und welche speziellen Fälle wie Brandstiftung oder technische Defekte berücksichtigt werden.

Schäden durch Feuer und Explosionen am Fahrzeug

Brandschäden

Wenn ein Fahrzeug durch Feuer beschädigt oder komplett zerstört wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur oder, falls das Fahrzeug nicht mehr zu retten ist, den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) des Fahrzeugs. Das kann ein Fahrzeugbrand sein, der durch einen Kurzschluss, brennende Gegenstände in der Nähe oder externe Feuerquellen (z. B. Gebäude- oder Waldbrände) verursacht wird.

Explosionsschäden

Explosionen, die das Fahrzeug beschädigen oder zerstören, sind ebenfalls gedeckt. Diese können beispielsweise durch technische Defekte oder externe Einflüsse verursacht werden. Ein solcher Fall könnte eintreten, wenn ein Benzintank explodiert oder Chemikalien in der Nähe des Fahrzeugs eine Explosion auslösen.

Brandstiftung
Abdeckung bei Brandstiftung: Wird das Auto durch vorsätzliche Brandstiftung beschädigt oder zerstört, greift die Teilkaskoversicherung. Dies ist ein häufiges Risiko, insbesondere in städtischen Gebieten, wo Fahrzeuge mutwillig in Brand gesetzt werden können. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Bei Brandstiftung ist es wichtig, den Schaden der Polizei zu melden und eine Strafanzeige zu erstatten. Dieses Protokoll ist notwendig, um den Schaden bei der Versicherung zu melden und eine Entschädigung zu erhalten.

In der Regel zahlt die Versicherung auch dann, wenn keine Schuld beim Fahrzeughalter liegt. Allerdings muss der Versicherte dafür sorgen, dass er nicht grob fahrlässig handelt, indem er das Auto beispielsweise an einem sehr riskanten Ort abstellt oder brennbare Materialien im Fahrzeug lagert.

Technische Defekte

Feuer, das durch technische Mängel oder Kurzschlüsse im Fahrzeug verursacht wird, ist ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Dies könnte zum Beispiel ein Brand sein, der durch einen Kabelbrand im Motorraum oder ein defektes elektrisches Bauteil (wie eine fehlerhafte Batterie oder Steuerungselektronik) entsteht.

Die Versicherung prüft in der Regel, ob der Brand durch einen technischen Defekt oder durch externe Einflüsse verursacht wurde. Wenn der Brand eindeutig durch einen Defekt am Fahrzeug entstanden ist, greift die Versicherung. Allerdings kann es vorkommen, dass der Versicherer fordert, dass der Halter den Defekt nicht kannte oder wusste und diesen nicht durch Fahrlässigkeit verursacht hat.

Außeneinwirkung und externer Brand

Ein Fahrzeugbrand kann auch durch Einflüsse von außen entstehen, z. B. wenn das Auto in der Nähe eines Gebäudes steht, das in Brand gerät, oder in der Nähe eines Wald- oder Flächenbrandes geparkt ist. Auch in diesen Fällen greift die Teilkasko und übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden.

Feuer kann auch durch Naturgewalten entstehen, etwa durch einen Blitzeinschlag, der das Fahrzeug in Brand setzt. Solche Schäden fallen ebenfalls unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da Naturgewalten in den versicherten Schadenarten enthalten sind.

Selbstbeteiligung und Erstattung bei Brand- und Explosionsschäden

Wie bei anderen Schadensarten wird auch bei Feuerschäden die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Der Versicherte muss diesen Betrag selbst zahlen, bevor die Versicherung den restlichen Schaden übernimmt.

Wird das Fahrzeug durch einen Brand oder eine Explosion vollständig zerstört, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, der dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs entspricht. Ist nur ein Teil des Fahrzeugs beschädigt, werden die Reparaturkosten erstattet, sofern diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Teilkasko bei Brand- und Explosionsschäden: Was wird nicht übernommen?

Die Versicherung leistet in der Regel nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, z. B. wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug selbst in Brand gesetzt hat, um eine Entschädigung zu erhalten. Ebenso kann die Leistung gekürzt werden, wenn der Halter grob fahrlässig gehandelt hat.

Nicht abgedeckt sind in der Regel Betriebsschäden, die im Inneren des Motors oder durch eine Fehlfunktion eines einzelnen Bauteils entstehen, sofern diese keine Folge eines Brandes oder einer Explosion sind.

Teilkaskoversicherung bei Glasbruch

Schäden durch Glasbruch am Fahrzeug werden ebenfalls durch die Teilkasko abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch einen Steinschlag, einen Unfall oder Vandalismus verursacht wurde – Glasbruch ist eine der Standardleistungen der Teilkaskoversicherung.

Was gehört zum Glasbruch?

Reparaturen oder Austausch von Windschutzscheiben, Heckscheiben und Seitenscheiben

Der häufigste Fall von Glasbruch, der über die Teilkaskoversicherung abgedeckt wird, ist ein Schaden an der Windschutzscheibe. Schäden entstehen oft durch Steinschlag, der die Scheibe beschädigt. Wenn der Schaden klein ist (z. B. ein kleiner Riss oder Kratzer durch einen Stein), übernimmt die Versicherung häufig die Reparatur der Scheibe.

Reparaturen erfolgen in der Regel ohne Kostenbeteiligung des Versicherungsnehmers, da sie günstiger sind als der komplette Austausch.

Ist der Schaden jedoch zu groß oder befindet sich der Riss im Sichtfeld des Fahrers, kann ein Austausch der Scheibe notwendig sein. In diesem Fall übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für den kompletten Austausch, wobei ggf. eine Selbstbeteiligung anfällt.

Schäden an der Heckscheibe oder den Seitenscheiben fallen ebenfalls in den Deckungsbereich derTeilkasko. Hier ist ein Austausch oft die einzige Option, da solche Scheiben im Vergleich zur Windschutzscheibe weniger häufig repariert werden können. Die Versicherung übernimmt auch hier die Kosten für den Austausch, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Schäden an Scheinwerfern und andere Glasbauteilen

Neben den klassischen Autoscheiben können auch andere Glasbauteile wie Scheinwerfer, Blinker oder Panoramadächer bei Glasbruch mitversichert sein. Ob diese Bauteile abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. In manchen Fällen muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, um alle Glasbauteile über die Teilkasko abzusichern.

Wie unterscheiden sich Kratzer von tatsächlichen Brüchen?

Leichte Kratzer auf den Scheiben – etwa durch unsachgemäße Nutzung des Scheibenwischers, Schmutzpartikel oder kleine Fremdkörper – gelten nicht als Glasbruch und werden in der Regel nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen. Sie gelten als optischer Mangel und beeinträchtigen die Sicherheit oder Funktion der Scheibe nicht unmittelbar.

Ein Glasbruch liegt dann vor, wenn die Scheibe einen Riss, Bruch oder einen Steinschlag aufweist, der so schwerwiegend ist, dass eine Reparatur oder ein Austausch erforderlich ist. Glasbrüche gefährden die Stabilität der Scheibe und können die Sicht des Fahrers einschränken, weshalb sie versicherungsrelevant sind.

Reparatur oder Austausch – Was übernimmt die Teilkaskoversicherung?

Wie bereits erwähnt, übernimmt die Teilkaskoversicherung in vielen Fällen die Reparatur der Windschutzscheibe, wenn der Schaden klein und reparabel ist. Diese Reparaturen sind häufig kostenlos für den Versicherungsnehmer, da der Versicherer dadurch die höheren Kosten eines Austauschs vermeidet.

Voraussetzung für eine Reparatur ist, dass der Schaden klein genug ist (meist kleiner als eine 2-Euro-Münze) und sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet.

Für kleinere Schäden arbeiten Versicherungen oft mit Partnerwerkstätten zusammen, die die Scheibe mit speziellen Harzen reparieren, um die Stabilität wiederherzustellen.

Wenn die Scheibe nicht repariert werden kann, weil der Schaden zu groß ist oder im Sichtfeld des Fahrers liegt, übernimmt die Versicherung die Kosten für den kompletten Austausch der Scheibe. Dabei wird in der Regel die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Bei einem Austausch von Windschutz-, Heck- oder Seitenscheiben können die Kosten je nach Fahrzeugmodell und Glasqualität erheblich sein, sodass sich die Selbstbeteiligung für den Versicherer lohnt.

Achtung bei Sonderausstattungen: Besitzt das Fahrzeug spezielle Scheiben, wie etwa Heizscheiben oder getönte Scheiben, kann der Austausch teurer werden. Diese zusätzlichen Kosten werden in der Regel nur dann von der Teilkasko übernommen, wenn die Scheiben serienmäßig und keine Sonderausstattung sind.

Wann zahlt die Teilkaskoversicherung bei Glasbruch nicht?

Wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist (z. B. durch absichtliches Einschlagen der Scheibe), kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen.

Leichte Kratzer oder Gebrauchsspuren, die durch die alltägliche Nutzung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Glasbruch und werden von der Versicherung nicht übernommen.

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht wurden, können je nach Tarif ebenfalls nicht oder nur teilweise übernommen werden. Manche Versicherer bieten jedoch den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit an, was besonders bei teuren Glasschäden von Vorteil sein kann.

Schadensmeldung und Vorgehen bei Glasbruch

Im Falle eines Glasbruchs sollte der Schaden schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherer haben hierfür Online-Formulare oder bieten eine Schadensmeldung per App an.

Viele Versicherungen haben Partnerwerkstätten, mit denen sie zusammenarbeiten, um die Schäden direkt zu beheben. In vielen Fällen kann der Versicherungsnehmer aber auch eine Werkstatt seiner Wahl aufsuchen.

Insbesondere bei Schäden durch Vandalismus oder Unfälle kann es ratsam sein, den Schaden durch Fotos oder eine polizeiliche Anzeige zu dokumentieren, um den Schaden nachvollziehbar zu machen.

Teilkaskoversicherung bei Wildunfällen

Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz bei Wildunfällen, die eine häufige Ursache für Schäden an Fahrzeugen, besonders in ländlichen Gegenden, darstellen. Diese Art von Unfall ist typischerweise durch den Zusammenstoß mit freilebenden Wildtieren gekennzeichnet und wird von den meisten Teilkaskoversicherungen abgedeckt.

Definition: Was zählt als Wildunfall?

Ein Wildunfall ist ein Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit einem freilebenden Tier. In der Regel bezieht sich die Versicherung auf Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Dazu gehören vor alle, Tiere wie:

  • Rehe
  • Wildschweine
  • Hirsche
  • Füchse
  • Hasen

Diese Tiere bewegen sich häufig in waldnahen oder ländlichen Gebieten und können plötzlich die Straße überqueren, was zu Kollisionen führen kann. Andere Tiere, wie Vögel, Katzen oder Haustiere (z. B. Hunde), zählen in der Regel nicht als Haarwild und sind oft nicht standardmäßig abgedeckt, es sei denn, der Versicherungsvertrag bietet eine erweiterte Wildschadenabdeckung.

Umfang der Schadensübernahme bei Unfällen mit Wildtieren

Die Teilkaskoversicherung übernimmt bei einem Wildunfall typischerweise folgende Kosten:

Schäden am Fahrzeug
Die Versicherung erstattet die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs oder, falls der Schaden zu groß ist, den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) des Autos. Das betrifft alle Arten von Beschädigungen, die durch den Zusammenstoß mit dem Tier entstehen, wie zum Beispiel:

  • Frontschäden an der Motorhaube, Stoßstange oder Scheinwerfern
  • Karosserieschäden an den Seiten oder am Unterboden, falls das Tier unter das Fahrzeug gerät
  • Schäden am Kühler, an der Scheibenwaschanlage oder an anderen Bauteilen im Frontbereich des Autos

Bergungskosten
In manchen Fällen übernimmt die Teilkaskoversicherung auch die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs, wenn es nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist oder sich in einem Graben befindet. Diese Regelung ist jedoch von der Versicherung abhängig und sollte im Vertrag überprüft werden.

Abschleppkosten
Wenn das Fahrzeug nach einem Wildunfall nicht mehr fahrbereit ist, können die Kosten für das Abschleppen zur Werkstatt ebenfalls durch die Teilkasko gedeckt sein, insbesondere bei schwereren Unfällen.

Wann zahlt die Versicherung bei Wildunfällen nicht?

Wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde oder der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise stark überhöhte Geschwindigkeit fuhr oder das Wild bewusst angefahren hat, kann die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen oder kürzen.

Wenn der Zusammenstoß mit Tieren passiert, die nicht unter die Definition von Haarwild fallen, wie etwa Haustiere, Vögel oder Nutztiere (z. B. Kühe oder Schafe), leistet die Standard-Teilkaskoversicherung oft nicht. Allerdings bieten viele Versicherungen mittlerweile erweiterte Deckungen an, die auch Unfälle mit anderen Tieren, wie Rindern, Pferden oder Hunden, abdecken.

Meldung und Nachweis eines Wildunfalls

Damit die Versicherung den Schaden nach einem Wildunfall übernimmt, ist es wichtig, den Unfall korrekt zu dokumentieren und nachzuweisen:

Nach einem Wildunfall sollte der Unfall bei der Polizei gemeldet werden. Die Polizei erstellt einen Unfallbericht, der als Nachweis für die Versicherung dient.

In vielen Fällen muss auch der zuständige Jagdaufseher oder Förster hinzugezogen werden, der den Wildunfall bestätigen kann. Diese Bestätigung dient als Beweis für die Versicherung, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall handelte.

Die Schadensmeldung muss dann an die Versicherung übermittelt werden, meist innerhalb einer bestimmten Frist. Fotos vom Unfallort und von den entstandenen Schäden am Fahrzeug können ebenfalls hilfreich sein, um den Schaden zu dokumentieren.

Teilkasko: Selbstbeteiligung und Erstattung bei einem Wildunfall

Wie bei anderen Schäden in der Teilkasko ist auch bei einem Wildunfall in der Regel eine Selbstbeteiligung fällig, sofern diese im Vertrag festgelegt ist. Der Versicherte muss diesen Betrag selbst tragen, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.

Wenn das Auto durch den Unfall einen Totalschaden erleidet und nicht mehr repariert werden kann, erstattet die Versicherung den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Dieser richtet sich nach dem Zustand und dem Alter des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls.

Mehr dazu im Ratgeber:
Wildunfall und Wildschaden – Das sollten Sie wissen

Teilkaskoversicherung bei Elementarschäden

Die Teilkaskoversicherung bietet einen gewissen Schutz gegen Elementarschäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Diese können erhebliche Auswirkungen auf Fahrzeuge haben und sind ein wichtiger Aspekt bei der Wahl einer Kfz-Versicherung.

Teilkasko bei Elementarschäden – Naturgewalten

Hagel

Schäden, die durch Hagel entstehen, sind in der Regel in der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Hagelschauer können schwere Dellen an der Karosserie und Schäden an der Windschutzscheibe verursachen.

Um Schäden geltend zu machen, sollten die Betroffenen die Schäden zeitnah dokumentieren, idealerweise durch Fotos und die Meldung an die Versicherung.

Sturm

Sturmschäden sind ebenfalls in der Teilkaskoversicherung enthalten. Dazu zählen Schäden, die durch umfallende Bäume, herabfallende Äste oder andere Gegenstände verursacht werden, die durch starken Wind bewegt werden.

Oft wird der Versicherungsschutz nur für Stürme gewährt, die eine bestimmte Windstärke (z.B. ab Windstärke 8) erreichen. Kleinere Winde oder selbst verursachte Schäden (z.B. durch unsachgemäß gesicherte Ladungen) können möglicherweise nicht abgedeckt sein.

Überschwemmungen

Schäden, die durch Überschwemmungen oder Hochwasser entstehen, sind in vielen Teilkaskopolicen ebenfalls abgedeckt. Dazu gehören Wasserschäden am Fahrzeug, die durch plötzliches und starkes Ansteigen von Wasser in Straßen oder bei Starkregen entstehen.

Auch hier ist es wichtig, die Schäden schnell zu dokumentieren und gegebenenfalls den Wasserstand oder die Umstände festzuhalten.

Teilkasko bei Elementarschäden – Schnee und Eisglätte

Schneesichere Schäden

Schäden, die durch Schnee (z.B. ein zusammenbrechendes Schneeverdeck oder herabfallende Schneemassen von Dächern) verursacht werden, können in der Regel ebenfalls von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sein.

Ein häufiges Problem bei schweren Schneefällen ist, dass schwere Schneeverlagerungen auf das Auto fallen und Teile des Fahrzeugs beschädigen. Diese Schäden sind im Normalfall versichert.

Eisglätte

Wenn ein Fahrzeug durch Eisglätte von der Straße rutscht oder bei dem Versuch, das Auto von einer vereisten Fläche zu bewegen, Schäden entstehen, ist die Haftung in der Regel nicht durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Hier greift meist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers.

Ein Unfall auf glatter Fahrbahn ist oft ein Fall für die Haftpflichtversicherung, da der Fahrer möglicherweise eine Mitschuld trägt, wenn er die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hat.

Teilkaskoversicherung bei Kurzschluss und Marderbiss

Die Teilkaskoversicherung bietet auch Schutz gegen spezifische Schäden, die durch Kurzschluss und Marderbisse verursacht werden. Diese Themen sind für viele Fahrzeugbesitzer relevant, da sowohl elektrische Probleme als auch tierische Schäden häufig vorkommen können.

Kurzschluss an der Elektronik

Was ist ein Kurzschluss?

Ein Kurzschluss tritt auf, wenn ein elektrischer Strom einen unerwarteten Pfad findet, wodurch es zu einer Überlastung der elektrischen Systeme kommen kann. Dies kann durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden, wie:

  • Defekte Bauteile
  • Feuchtigkeit oder Wasser, das in die Elektronik eindringt
  • Alterung von Kabeln oder Anschlüssen

Welche Schäden werden im Rahmen der Kurzschluss Absicherung übernommen?

Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel folgende Schäden ab, die durch einen Kurzschluss an der Fahrzeug-Elektronik entstehen:

  • Reparaturkosten für defekte elektronische Komponenten, wie Steuergeräte, Sensoren oder andere Bauteile der Fahrzeugelektronik.
  • Kabel- und Anschlussreparaturen: Schäden an Kabeln oder Anschlüssen, die durch den Kurzschluss betroffen sind.
  • Wenn der Kurzschluss auch andere Systeme im Fahrzeug beschädigt hat (z. B. das Infotainment-System oder die Beleuchtung), können auch diese Folgeschäden abgedeckt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und der Umfang der Abdeckung je nach Versicherer und gewähltem Tarif variieren können. Bei Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder unzulässige Modifikationen verursacht wurden, könnte die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

Marderschäden

Was sind Marderschäden?

Marder, insbesondere der Eurasische Marder, können erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen. Sie sind bekannt dafür, Kabel, Schläuche und andere Materialien im Motorraum zu beschädigen. Dieses geschieht oft, wenn Marder auf der Suche nach einem Nistplatz oder Nahrung im Motorraum eines Fahrzeugs eindringen.

Abgedeckte Schäden und deren Folgen

Die Teilkaskoversicherung deckt typischerweise folgende Marderschäden ab:

Marder beißen häufig in Kabelisolierungen, was zu Kurzschlüssen oder Ausfällen der elektrischen Systeme führen kann. Die Reparatur oder der Austausch beschädigter Kabel ist in der Regel abgedeckt.

Marder können auch Kühlerschläuche, Benzinschläuche oder Bremsleitungen beschädigen. Diese Schäden können gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit des Fahrzeugs haben, und die Reparaturkosten sind oft hoch. In der Teilkaskoversicherung sind diese Reparaturkosten normalerweise enthalten.

Wenn Marder andere Teile des Fahrzeugs, wie Sensoren oder Steuergeräte, beschädigen, kann die Versicherung auch diese Schäden abdecken.

Schadenmeldung und Beweissicherung bei Marderschäden

Um Marderschäden geltend zu machen, sollten Fahrzeugbesitzer die Schäden dokumentieren (z. B. durch Fotos) und umgehend ihrer Versicherung melden.

In vielen Fällen ist es hilfreich, eine Bestätigung von einer Werkstatt über die Art und den Umfang der Schäden zu erhalten, um die Schadensregulierung zu beschleunigen.

Teilkasko: Wichtige Punkte zur Abdeckung von Kurzschluss- und Marderschäden

Bei der Schadensregulierung kann eine Selbstbeteiligung anfallen, die der Versicherte selbst tragen muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherungsvertrag variieren.

Die genauen Bedingungen für die Abdeckung von Kurzschluss- und Marderschäden sollten im Versicherungsvertrag nachgelesen werden. Einige Versicherer bieten möglicherweise erweiterte Deckungen oder spezielle Tarife an, die solche Schäden umfassender abdecken.

Um Marderschäden zu vermeiden, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. das Parken in Garagen, der Einsatz von speziellen Marderschutzmaßnahmen oder Duftstoffen, die Marder fernhalten.

Für wen ist eine Teilkaskoversicherung geeignet?

Der Abschluss einer Teilkasko für das Auto macht immer dann Sinn, wenn erhöhte Risiken in den Bereichen bestehen, die von dieser speziellen Art der Autoversicherung abgedeckt werden.

So lohnt sich die Teilkaskoversicherung z. B. für Besitzer von älteren Fahrzeugen, deren Wert nicht mehr hoch ist. Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung ist hier meist im Vergleich zu den potenziellen Schadenssummen unverhältnismäßig hoch. Durch die Teilkasko sind wichtige Risiken wie Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfällen abgedeckt, welche nicht nur bei jüngeren, sondern eben auch bei älteren Fahrzeugen relevant sind.

Die Ergänzung der Kfz-Haftpflicht um den Schutz einer Teilkasko macht außerdem für Fahrzeughalter, die in ländlichen Gebieten leben, Sinn. Hier ist das Risiko für Wildunfälle deutlich erhöht. Schäden, die in diesem Zusammenhang am Fahrzeug entstehen, werden von der Teilkasko übernommen. Darüber hinaus ist auch das Risiko für Elementarschäden durch Naturereignisse auf dem Land in der Regel höher als in der Stadt. Auch diese werden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Wer häufig auf öffentlichen Parkplätzen parkt, muss eher damit rechnen, dass sein Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt oder Zielobjekt eines Diebstahls wird. Auch das Glasbruch Risiko ist beim Parken im öffentlichen Bereich – insbesondere in städtischer Lage in der Regel erhöht.

Für junge Fahrer oder Fahranfänger, die weniger Erfahrung im Straßenverkehr haben, bietet die Teilkaskoversicherung eine zusätzliche Sicherheit. Unfälle durch Eigenverschulden sind nicht abgedeckt, aber andere Risiken sind geschützt. Die Beiträge für die Teilkasko sind in der Regel niedriger als bei einer Vollkaskoversicherung, so dass diese Art der Versicherung für junge Menschen bzw. Fahranfänger erschwinglicher sind.

Wann lohnt sich ein Wechsel von der Teilkaskoversicherung zur Vollkaskoversicherung?

Ein Wechsel von der Teilkaskoversicherung zur Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem, wenn der Fahrzeugwert hoch ist, das Risiko für Eigenverschulden steigt oder das Fahrzeug häufig in gefährdeten Umgebungen genutzt wird.

Zudem kann eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein, wenn die langfristige Nutzung des Fahrzeugs geplant ist oder die finanzielle Belastung durch mögliche Schäden erheblich ist. In jedem Fall sollte eine individuelle Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen werden, um die beste Entscheidung für die persönliche Situation zu treffen.

Mehr dazu im Ratgeber:
Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?

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