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Wer zahlt ein Unfallgutachten?

Wer einen Unfall mit seinem Fahrzeug erleidet, wird zunächst einmal froh sein, wenn es lediglich bei einem Sachschaden geblieben ist. Doch auch in diesem Fall kann der Frust groß werden – z. B. dann, wenn der unverschuldete Unfallbeteiligte letztendlich auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Damit es nicht soweit kommt, sollte immer dann ein Schadengutachten von einem staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden, wenn der Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruierbar ist oder sich die Unfallbeteiligten nicht darüber einig sind, wer die Schuld am Unfall trägt. Die Dienstleistung des Gutachters bezieht sich also nicht nur auf die Schätzung der Schadenshöhe, sondern auch auf die Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall, die Unfallrekonstruktion sowie die Beweissicherung für die Autoversicherung im Streitfall. Allerdings ist ein solches Gutachten eines anerkannten Sachverständigen mitunter sehr teuer.

Womit wir bei der Frage wären: Wer bezahlt das Gutachten?

Aus der sogenannten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) ergibt sich, dass die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu den Unfallkosten zählen und daher vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen sind. Übrigens: Das beschriebene Recht hat der Geschädigte auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.

Bleibt allerdings ein Problem: In den meisten Fällen fordert der Sachverständige, dass der Auftraggeber die Kosten für seinen Einsatz vorstrecken muss. Diese Praxis kann jedoch durch die Unterzeichnung einer Sicherungs-Abtretungserklärung umgangen werden. Dadurch werden die Kosten für das Gutachten direkt von der Haftpflicht- bzw. Autoversicherung des Verursachers an den Sachverständigen gezahlt.

Ausnahme: Bagatellschäden

Bei Bagatellschäden bis zu einer Schadenshöhe von 750.- Euro kann sich die Versicherung weigern, die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen. Dabei muss der Schaden für einen Laien erkennbar gering sein. Ist der Schaden als klar als Bagatelle erkennbar, genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt als Schadendokumentation.

Wer übernimmt die Gutachterkosten bei Kaskoschäden?

Liegt ein Kaskoschaden vor, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten meist nur dann, wenn die Beauftragung zuvor abgesprochen war. Insbesondere bei größeren Schäden sollte der Versicherte jedoch darauf drängen. Nur durch ein professionelles Gutachten wird sichergestellt, dass alle Details des Schadens objektiv und vollständig erfasst werden.

Anlaufstelle für Kfz-Gutachten

Nun stellt sich nur noch die Frage, wen Sie am besten mit einem Gutachten beauftragen. Autoversicherungen empfehlen Ihnen gerne einen Gutachter. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, wie Ihr-Unfallgutachten.de richtiger Weise anmerkt:

Ein Gutachter, den Ihnen eine Versicherung empfiehlt, kalkuliert im Sinne der Versicherung. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger setzt sich nur für Ihre Belange ein.

Eine gute Anlaufstelle ist der Deutsche Gutachter & Sachverständigen Verband. Dieser bietet eine Suchfunktion für unabhändige und geprüfte Experten.

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