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Wildunfall und Wildschaden – Das sollten Sie wissen

Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall - Wer zahlt bei einem Wildschaden - Wildunfall und Wildschaden - Das sollten Sie wissen

© Fotofuchs – Fotolia.com

Jetzt im Hochsommer und im sich anschließenden Herbst kommt es vermehrt zu Wildunfällen. Wir erklären Ihnen, warum dieses so ist und geben Tipps dazu, was Sie tun können, um einen Wildunfall zu vermeiden und wie Sie sich bei einem Wildunfall verhalten sollten.

Erfahren Sie außerdem, was zu tun ist, wenn es zu einem Wildschaden gekommen ist und welche Versicherung für den Schaden am Auto aufkommt.


Inhaltsverzeichnis

  1. Wann spricht man von einem Wildunfall?
  2. Wie kann man einem Wildunfall vorbeugen?
  3. Wie sollte man sich bei einem Wildunfall verhalten?
  4. Wildunfall und Versicherung: Wer kommt für Wildschaden am Auto auf?

Wann spricht man von einem Wildunfall?

Als Wildunfall bezeichnet man allgemein einen Verkehrsunfall bei dem ein Wildtier involviert ist. Dabei kann das Wildtier direkt mit dem Fahrzeug in Berührung gekommen bzw. kollidiert sein oder aber auch lediglich dafür gesorgt haben, dass der Fahrzeugführer ausweicht und es in Folge dieses Ausweichmanövers zu einem Unfall kommt.

Verkehrsunfälle mit Haustieren oder Nutztieren werden regulär nicht als Wildunfälle bezeichnet. Diese Unfälle sind auch hinsichtlich der Schadensregulierung anders zu betrachten, da hier der Halter bzw. die Tierhalterhaftpflicht / Betriebshalftpflicht des Halters von z.B. Hund, Kuh oder Pferd für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Wie kann man einem Wildunfall vorbeugen?

Ab Mitte Juli bis Mitte/Ende August muss man als Autofahrer verstärkt zu jeder Tageszeit mit Rehwild rechnen. Während dieser beiden Sommermonate befinden sich die Rehe in der als Blattzeit bezeichneten Paarungszeit. Dementsprechend “blind” verhalten sich vor allem die Rehböcke, so dass immer damit gerechnet werden muss, dass ein solches Tier auf die Straße läuft, weil es gerade einem reizvollen “Duft” auf der Spur ist.

Zusätzlich ist vor allem im Herbst durch die früher einsetzende Dämmerung verstärkt mit Wildbegegnungen auf der Straße zu rechnen.

Besondere Vorsicht ist in der Morgen- und Abenddämmerung geboten: Wildtiere sind zwischen 4 und 7 Uhr sowie zwischen 17 und 23 Uhr besonders aktiv, was man im Hinterkopf haben sollte!

Wildunfall vorbeugen:
Vorsicht in gefährdeten Bereichen und runter vom Gas

Wildunfälle ereignen sich zu gut 40% auf Waldstrecken und zu etwa 33% auf Routen entlang von Feldern und Wiesen. Man sollte zudem auf Wildwechsel-Schilder achten. Diese zeigen an, dass es an den betreffenden Stellen “traditionelle Tier-Wanderwege” gibt, wodurch ein erhöhtes Risiko für Wildbegegnungen gegeben ist. Auf neu gebauten Straßen sollte man ebenfalls besonders achtsam sein, weil sich auch die Tiere weiter ihren gewohnten Wegen folgen.

Wer in entsprechenden Gebieten unterwegs ist, sollte seine Geschwindigkeit entsprechend dem Risiko anpassen – also meist deutlich senken, besonders aufmerksam sein und die Seitenstreifen im Blick haben.

Ein Wildunfall kann bereits ab 80 km/h tödlich für den Fahrer ausgehen!

Je höher das Tempo, desto höher fällt das Aufprallgewicht der Tiere aus. Wenn man mit 60 km/h unterwegs ist und es zu einem Zusammenprall mit einem Reh kommt, hat das Tier ein Aufprallgewicht von etwa 800 kg (bei einem regulären Eigengewicht von circa 25 kg), die auf das Blech des Autos einwirken. Bei einem Wildschwein liegt das Aufprallgewicht bei einem Wildunfall mit 60 km/h dann schon bei 3,5 t und bei der Kollision mit einem ausgewachsenen Rothirsch stehen dem Fahrzeug etwa 5 t entgegen.

Zusätzlich zum enormen Aufprallgewicht, welches bei einem Wildunfall mit höherer Geschwindigkeit gegeben ist, muss man als Autofahrer auch bedenken, dass sich der Bremsweg des Fahrzeuges bei höherer Geschwindigkeit verlängert. Je schneller man also fährt, desto weniger Zeit bleibt zum Reagieren, wenn plötzlich ein Tier vor dem Auto auf der Straße auftaucht.

Wildunfall vorbeugen:
Ein Tier kommt selten allein und Verhalten bei Tieren auf der Straße

Bei Rehen – wie auch bei anderen Tieren wie Hirschen oder Wildschweinen, die in Gruppen leben – ist stets damit zu rechnen, dass nach einem Tier, mindestens ein weiteres Tier die Straße überquert. Wenn also ein Tier vor dem Auto hergelaufen ist, sollte man die Fahrt erst einmal mit besonderer Obacht in Schrittgeschwindigkeit fortsetzen.

Wenn sich Wildtiere neben oder auf der Straße befinden, sollte man die Fahrtgeschwindigkeit reduzieren und ggf. auch ganz anhalten, wobei man natürlich den rückwärtigen Verkehr im Auge haben sollte und keine abrupte Vollbremsung “hinlegen” sollte, wenn diese nicht erforderlich ist. Ist das Fernlicht eingeschaltet, sollte sofort abgeblendet werden, weil die Tiere durch das grelle Licht orientierungslos werden können.

Es kann zudem angebracht sein, zu hupen, falls sich die Tiere nicht von sich aus entfernen. – Der Lärm der Autohupe verscheucht die meisten Tiere. Etwas Vorsicht kann allerdings geboten sein, wenn es sich um einen brünftigen Rehbock oder Hirschbock handelt. Diese Tiere befinden sich bisweilen in einem sehr “benebelten” Zustand und können dann durchaus unberechenbar sein, so dass es sinnvoll sein kann, im Fahrzeug zu warten, bis Bock oder Bulle von sich aus die Straße räumen.

Wenn der Wildunfall nicht mehr vermeidbar ist

Sollte sich der Zusammenprall mit einem Tier nicht mehr verhindern lassen, ist es in der Regel sinnvoller, dass Lenkrad richtig festzuhalten und gerade draufzuhalten statt auszuweichen. Ausweichmanöver enden sehr häufig im Gegenverkehr oder vor einem Baum, so dass es besser ist, das Fahrzeug nach einer Vollbremsung in der eigenen Spur zu halten.

Wie sollte man sich bei einem Wildunfall verhalten?

Wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall gekommen ist, ziehen Sie sich Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen). Falls Personen verletzt wurden, sollten Sie sich natürlich auch um deren Versorgung kümmern.

Verständigen Sie außerdem die Polizei und warten Sie auf das Eintreffen der Beamten.

Wird das Anfahren eines Tieres nicht gemeldet, so handelt es sich dabei nicht um Fahrerflucht. Es liegt allerdings ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, der geahndet werden könnte. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern eine Meldepflicht für verletzte Tiere.

Ein noch lebendes, “angefahrenes” Tier sollten Sie nicht berühren, um es nicht zusätzlich in Panik zu versetzen. Außerdem ist grundsätzlich die Gefahr einer Krankheitsübertragung durch den Kontakt möglich. Sie dürfen das verletzte Tier auch nicht eigenmächtig von seinem Leid erlösen. Hier gilt regulär, dass lediglich Jäger und Tierärzte zum Töten des Tieres befugt sind.

Falls das Tier durch den Unfall verendet ist, sollten Sie dieses ggf. von der Straße entfernen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Dieses sollte allerdings auch nur mit Handschuhen passieren und nur, wenn Sie das Risiko genau einschätzen können.

Ein totes Tier darf nicht mitgenommen werden. Diese Handlung wird als Wilderei bewertet, welche strafbar ist.

Die Polizei wird Kontakt mit dem zuständigen Jagdpächter / Förster aufnehmen. Vom Jagdpächter /Förster erhalten Sie eine sogenannte Wildschadenbescheinigung. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei der Autoversicherung. Zusätzlich ist es ratsam, Fotos vom entstandenden Schaden am Fahrzeug für die Versicherung anzufertigen.

Melden Sie einen Wildunfall unbedingt auch, wenn sich das am Unfall beteiligte Tier (im Schockzustand) von der Unfallstelle entfernt hat. Der Jagdpächter wird sich in diesem Fall um die notwendige Nachsuche kümmern und versuchen, das verletzte Tier aufzuspüren und ggf. von seinem Leid zu erlösen. Sollten Sie die Flucht des Tieres beobachtet haben, merken Sie sich eingeschlagene Richtung und geben Sie diese an den Jagdpächter weiter, um ihm die Nachsuche zu erleichtern.

Um die Straßen sicherer zu machen und die Zahl der Wildunfälle zu reduzieren, gibt es das Projekt Tierfund-Kataster. Hier können u.a. per Gratis-App Wildunfälle oder tote Tiere an der Straße gemeldet werden.

Wildunfall und Versicherung:
Wer kommt für Wildschaden am Auto auf?

Für einen Wildschaden in Folge eines Wildunfalls kommt bei der Autoversicherung nur die Teilkasko oder die Vollkasko auf. Damit die Versicherung den Fall bearbeiten kann, wird stets eine Wildunfallbescheinigung benötigt, die der zuständige Jagdpächter oder Förster ausstellt.

Sollte es durch ein Ausweichmanöver zu einem Schaden am Fahrzeug gekommen sein, reguliert die Versicherung diesen in der Regel nur, wenn man glaubhaft machen kann, dass durch das Ausweichen ein größerer Schaden abgewendet wurde. Hierbei sind meist die Aussagen von Zeugen als Beweis hilfreich. Erfolgte das Ausweichen allerdings für Kleintiere zu denen neben Vögeln auch Hasen oder Füchse gerechnet werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Autoversicherung eine Schadensregulierung verweigert.

Die meisten Versicherungen decken übrigens nur Schäden mit Haarwild ab. Zum Haarwild gehören u.a. Rehe, Wildschweine, Hasen oder Füchse. Schäden, die durch Federwild wie Fasane entstehen, werden hingegen nicht reguliert. Hier lohnt sich ggf. die Ausweitung der Versicherungsleistungen auf “Tiere aller Art”. Viele Versicherer führen bei erweiterter Haftung für Wildschäden die eingeschlossenen Tiere einzeln auf. Bei anderen Gesellschaften gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Teilkaskoversicherung Schäden durch Tiere jeglicher Art abzusichern, so dass auch Unfallschäden durch Haustiere wie Hunde oder Nutztiere wie Ziegen oder seltene Wildtiere wie Wölfe abgedeckt sind.