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Kennzeichen

Wissenswertes rund um das KFZ-Kennzeichen

Infos rund um das Kfz-Kennzeichen, Kennzeichensystem und Sonderformen des NummernschildesWer ein Auto zulässt, bekommt dabei auch immer ein Kfz-Kennzeichen zugewiesen, welches in Form des bekannten Nummernschildes vorne und hinten am Fahrzeug angebracht wird. Es dient zur eindeutigen Fahrzeugidentifikation und bietet z.B. der Polizei die Möglichkeit den Halter eines PKW zu ermitteln.

In unserem Artikel gehen wir auf die Geschichte des Kfz-Kennzeichens bzw. Autokennzeichens ein, erklären das Kennzeichensystem und stellen verschiedene Sonderformen bzw. spezielle Nummernschilder vor.


Inhaltsverzeichnis

  1. Geschichte des Kfz-Kennzeichens in Deutschland
  2. Kfz-Kennzeichensystem in Deutschland
  3. Diebstahl von Kfz-Kennzeichen

Geschichte des Kfz-Kennzeichens in Deutschland

Die Vergabe des ersten Autokennzeichens in Deutschland soll im Jahr 1896 in Baden erfolgt sein.

1907 wurde dann erstmalig ein einheitliches Kennzeichensystem – damals noch für die 26 Länder des Deutschen Reiches – eingeführt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die vier Besatzungsmächte für ihre jeweiligen Zonen neue Kfz-Kennzeichen eingeführt. Anfangs konnten diese farblich unterschieden werden. Später erfolgte dann eine Vereinheitlichung in Form von weißen Zeichen auf schwarzem Grund und zusätzlichem Kürzeln für die Zonen.

In der Bundesrepublik stellte man schon 1951 fest, dass ein neues Kennzeichensystem erforderlich ist. Eingeführt wurde dieses System im Jahr 1956 und ist bis heute gültig:

Kennzeichen Aufbau:
1-3 Buchstaben | max. 2 Buchstaben | max. 4 Ziffern
nicht mehr als acht Zeichen insgesamt

Der erste Teil des Kennzeichens  dient zur Identifikation bzw. zur Unterscheidung von Großstädten, Städten oder Landkreisen. Hierbei ist auch die Rede vom Unterscheidungszeichen.

Die beiden anderen Teile (Buchstaben und Ziffern) sind fortlaufend und dienen zur eindeutigen Fahrzeugidentifikation. Man spricht zusammengefasst auch von der Erkennungsnummer.

Kennzeichen Breite: Einzeilige Kfz-Kennzeichen dürfen nicht breiter als 520 mm sein.

Kfz-Kennzeichensystem in Deutschland

Neben dem bereit beschriebenen Standard-Kfz-Kennzeichen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer werden in Deutschland noch einige Sonderformen des Autokennzeichens unterschieden:

 

Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen – in der Umgangssprache auch: Rote Nummernschilder, Händlerkennzeichen oder Wechselkennzeichen – haben keine Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug. Sie werden mehrfach genutzt und dienen vor allem für die Durchführung von Probefahrten, Überführungsfahrten oder Prüfungsfahrten. Darüber hinaus werden rote Kennzeichen auch für den vorübergehenden Betrieb eines Fahrzeuges z.B. im Rahmen einer Veranstaltung eingesetzt.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind ähnlich wie die roten Kennzeichen für die Fahrzeugüberführung, für Prüfungsfahrten und Probefahrten “gedacht”. Sie sind allerdings an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und nur für die einmalige Nutzung vorgesehen, wobei der Zeitraum hierfür genau definiert und auf dem Kennzeichen meist auf gelbem Grund in Form von Startmonat – Endmonat “eingetragen” ist. Kurzzeitkennzeichen können für höchstens fünf Tage verwendet werden.

Ausfuhrkennzeichen

Wie der Name nahe legt, dienen Ausfuhrkennzeichen zur Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland. Sie sind wie die Kurzzeitkennzeichen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und können nur einmalig in einem genau festgelegten Zeitraum genutzt werden. Bei Ausfuhrkennzeichen ist der Gültigkeitszeitraum auf roten Grund auf dem Kennzeichen dargestellt.

Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind an ein Fahrzeug gebunden und in einem bestimmten Zeitraum des Jahres gültig, wobei zwei bis elf Monate ausgewählt werden können. Für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen fallen Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag nur anteilig an – werden also nur für die zugelassenen Monate des Jahres (die Saison) berechnet.

Außerhalb des Gültigkeitszeitraums darf ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt oder abgestellt werden.

Achtung: Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen sind auch außerhalb der Saison also der Gültigkeit des Kfz-Kennzeichens nicht von der in Deutschland bestehenden Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflicht) ausgenommen. Wenn das Fahrzeug außerhalb der Saison auf privatem Grund abgestellt wird, muss der Fahrzeughalter zumindest eine ruhende Versicherung nachweisen können. Üblicherweise ruht der Versicherungsvertrag bei saisonal genutzten Fahrzeugen automatisch. Komplizierter kann es allerdings werden, wenn außerhalb der Saison ein Versicherungswechsel stattfinden soll und hierfür die bestehende Versicherung gekündigt wird. Hier sollte man sich auf jeden Fall vorab genau informieren und erst handeln, wenn man weiß, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.
Damit die Schadenfreiheit von der Kfz-Versicherung berücksichtigt wird, muss der Versicherungsvertrag in der Regel mindestens 180 Tage im Jahr laufen, um eine bessere Schadenfreiheitsklasse zu erreichen. Wer sein Fahrzeug also weniger als sechs Monate pro Jahr mit einem Saisonkennzeichen nutzen will, profitiert so meist nicht von einem Aufstieg in der Schadenfreiheitsklasse.

Wechselkennzeichen

Bei einem Wechselkennzeichen handelt es sich um ein Nummernschild mit dem zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse verwendet werden können. In Deutschland gibt es Wechselkennzeichen erst seit 2012. Mit Wechselkennzeichen ist keine Steuerersparnis verbunden. Auch bei der Kfz-Versicherung gibt es bei der Nutzung eines Wechselkennzeichens meist keine Vorteile.

Wechselkennzeichen können sich z.B. von zwei PKWs oder aber von einem PKW und einem PKW-Wohnmobil geteilt werden. Die geteilte Nutzung eines Wechselkennzeichens bei unterschiedlichen Fahrzeugen wie z.B. einem Motorrad und einem PKW-Wohnmobil ist hingegen nicht möglich.

Oldtimer-Kennzeichen / H-Kennzeichen

Beim Oldtimer-Kennzeichen ist hinter der Erkennungsnummer auf dem Nummernschild noch ein “H” (für “historisch”) dargestellt, weshalb Oldtimer-Kennzeichen auch als H-Kennzeichen bekannt sind. Damit ein Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen bekommt, muss es mindestens 30 Jahre alt sein (entscheidend ist der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr) und es muss sich im Originalzustand sowie in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden, was im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen ist. Mit einem Oldtimer-Kennzeichen sind u.a. Vorteile bei der Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung verbunden bzw. gibt es spezielle Angebote für die Versicherung von Oldtimern.

Seit einigen Jahren kann das Oldtimer-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen genutzt werden. Zusätzlich zum “H” schließt sich dann noch die Gültigkeit des Kennzeichens (Saisonzulassung Startmonat – Endmonat) an die Erkennungsnummer an – allerdings ohne farbigen Grund. Bei der Entscheidung für ein H-Saisonkennzeichen muss berücksichtigt werden, dass das Nummernschild sehr “voll” wird. Insbesondere bei Zulassungsbezirken mit drei Buchstaben als Kürzel bleibt aufgrund der Maximalbreite (s.o.) für die Erkennungsnummer nur noch ganz wenig Spielraum.

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Fahrzeuge, die mit Batterie-Antrieb, Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Brennstoffzellen-Antrieb ausgestattet sind, maximal 50 g CO2/km ausstoßen und eine elektrische Mindestreichweite von 40 km aufweisen, erhalten ein spezielles Kfz-Kennzeichen bei dem sich hinter der Erkennungsnummer ein “E” befindet. Regional bietet ein derartiges Nummernschild Vorteile z.B. bezogen auf das Parken oder die Wahl des Fahrstreifens.

Grüne Kennzeichen

Grüne Kennzeichen zeigen an, dass es sich um ein von der Kfz-Steuer befreites Fahrzeug handelt. Landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder Schaustellern erhalten beispielsweise grüne Kennzeichen.

Behördenkennzeichen

In Deutschland gibt es verschiedene Behördenkennzeichen, die nach Maßgabe der jeweils ausgebenen Stelle gestaltet sind. So sind Fahrzeuge der Bundespolizei beispielsweise am “BP” oder Fahrzeuge der Bundeswehr am “Y” identifizierbar.

Diebstahl von Kfz-Kennzeichen

In Deutschland werden in jedem Jahr geschätzte 100.000 Kfz-Kennzeichen gestohlen, wobei – insbesondere bei steigenden Benzinpreisen – von einer langfristig steigenden Tendenz auszugehen ist.

Was sollte man tun, wenn das Nummernschild vom Fahrzeug geklaut wurde?

Wurde das Autokennzeichen entwendet, sollte man direkt die Polizei verständigen und eine Diebstahlsanzeige aufgeben.

Das Auto sollte auf gar keinen Fall ohne Kennzeichen bewegt werden.

Zur Beantragung eines neuen Kennzeichens wendet man sich an die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz. Dazu benötigt man Personalausweis oder Reisepass bzw. ggf. die Vollmacht eines Dritten, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II des betroffenen Fahrzeugs (früher: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), Originalnachweis der letzten HU (Hauptuntersuchung, TÜV-Bescheinigung) und einen Beleg über die Diebstahlanzeige bei der Polizei. Wenn nur eines der Kfz-Kennzeichen gestohlen wurde, muss man auch das zweite Kennzeichen mit zur Zulassungsbehörde nehmen.

Mit welchen Kosten ist beim Diebstahl des Kfz-Kennzeichens zu rechnen?

Grob muss mit Kosten von etwa 100,-€ gerechnet werden.

Wenn das Kfz-Kennzeichen im Urlaub entwendet wurde, kommen noch Reisekosten hinzu. ADAC-Plus-Mitglieder profitieren in diesem Zusammenhang übrigens von einem kostenlosen Rücktransport des Fahrzeugs an den Heimatort.

Was kann man tun, um einem Diebstahl des Autokennzeichens vorzubeugen?

Heutzutage werden die Kfz-Kennzeichen oft nur auf den Halter gesteckt und lassen sich so sehr schnell und ohne großen Aufwand entwenden. Es empfiehlt sich daher, dass Nummernschild fest anzuschrauben, um es so unattraktiver für Diebe zu machen.