So gehen Sie im Schadensfall vor
Anleitung
Ob Sie den Schaden selbst verursacht haben oder Geschädigter sind, informieren Sie umgehend Ihr Autoversicherung. Warten Sie keinesfalls darauf, bis Ihr Unfallgegner den Schaden seinem Versicherer meldet. Wenn Sie den Kfz-Versicherer des Verursachers nicht kennen, erfahren Sie diesen unter Angabe seines Autokennzeichens beim Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenlosen Nummer 0800-2502600 (aus dem Ausland 0049-40-300330300).
Um die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, sollten Sie der Werkstatt eine Übernahmekostenerklärung vorlegen. Diese fordern Sie direkt bei Ihrer bzw. der gegnerischen Versicherung an, die dann direkt mit der Werkstatt abrechnet.
Unbedingt beachten: Eine Schadensregulierung durch Ihren Kfz-Versicherer führt in der Regel im Folgejahr zu einer Rückstufung bzw. Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrags. Je nachdem, wie hoch der Schaden ist, kann es daher unter Umständen günstiger sein, wenn Sie Ihren Schaden selbst bezahlen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, bis zu welcher Höhe sich das lohnt.
Kommt Ihre Autoversicherung für den Schaden auf, haben Sie das Recht, Ihren Versicherer unmittelbar zu wechseln. Unser KFZ Versicherung Vergleich hilft bei der Suche nach einer guten Kfz-Versicherung. So können Sie vermeiden, dass Ihre Versicherung sich durch den Schadensfall unverhältnismäßig verteuert.